Gründungsgesellschafter auch bei Einsatz eines Vermittlers schadensersatzpflichtig - Kapitalmarktrecht
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 22.11.2013 08:52 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Die besagte Haftung für Vermittler sei auch auf Untervermittler auszuweiten, so der BGH. Untervermittler werden nicht von der Gesellschaft selbst, sondern vom Vertrieb beschäftigt und entsprechend eingesetzt. Hier bestehe eine Gefährdungshaftung für Dritte und es sei unerheblich, ob der Gesellschafter selbst Kenntnis von den Weisungen habe oder nicht oder diese jedenfalls billigend in Kauf nehme. Der BGH ist der Auffassung, es sei lediglich relevant, ob der Gesellschafter mit dem Einsatz eines solchen Untervermittlers rechnen durfte oder nicht.
Der BGH führte aus, dies habe auch zu gelten, wenn der Vermittler von den Angaben im Prospekt abweicht.
Bei der Kommanditgesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft, die rechtlich mit der Offenen Handelsgesellschaft zu vergleichen ist. Der bedeutende Unterschied ist, dass es zumindest einen Komplementär und einen Kommanditisten gibt.
Die Gründung einer Kommanditgesellschaft setzt einen Gesellschaftsvertrag voraus. Hierbei ist es wichtig, dass die Interessen und persönlichen Belange der Gründungsgesellschafter im Gesellschaftsvertrag Ausdruck finden.
Es kann somit von Vorteil sein, sich bei der Gründung einer Gesellschaft an einen erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt zu wenden, welcher hilft, die Interessen der Gesellschafter in den Vertrag aufzunehmen und über facettenreiche Möglichkeiten und etwaige Schwierigkeiten aufklären kann.
http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarktrecht.html
Firmenkontakt:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Firmenbeschreibung:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Pressekontakt:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
