GRP Rainer die Bewertung von Mehrstimmrechten in einer Publikums-KG
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 07.08.2013 10:25 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Dem Wesen einer Publikums-KG entspricht es, dass bei der Errichtung einer solchen die Gesellschafterstruktur und die Zahl der Kommanditisten noch nicht feststehen. Das hat auch zur Folge, dass Gesellschafter keinen Einfluss auf den bestehenden Gesellschaftsvertrag nehmen können. Vielmehr nehmen sie nur kapitalistisch an der KG teil. Für die Anleger ist es gerade deshalb wichtig, dass sie durch den vorformulierten Gesellschaftsvertrags nicht benachteiligt werden. Zum Schutz der Gesellschafter und zur Verhinderung von Benachteiligungen ist eine Inhaltskontrolle der Verträge möglich. Grundsätzlich sind solche Regelungen im Gesellschaftsvertrag nichtig, welche die Kommanditisten unbillig benachteiligen.
Eine solche unbillige Benachteiligung lag nach Ansicht des LG Freiburg in der Regelung über das Mehrstimmrecht. Das Argument der Beklagten, sie trage als Komplementärin das volle wirtschaftliche Risiko und deshalb sei die Klausel über das Mehrstimmrecht angemessen, greife nach Meinung der Richter nicht. Das Einräumen von Sonderrechten ist im Allgemeinen zwar möglich, jedoch müsse den Vorteilen auch ein angemessenes Risiko gegenüberstehen.
Gerade auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts ergeben sich für juristische Laien oft einige Fragen. Ein versierter Rechtsanwalt kann dabei behilflich sein die rechtliche Lage zu prüfen und die möglichen Ansprüche durchzusetzen. Gesellschafter werden durch den Gleichbehandlungsgrundsatz geschützt, wodurch Regelungen, die eine unbillige Benachteiligung zur Folge haben, unwirksam sind. Betroffene sollten eine Ungleichbehandlung nicht hinnehmen, sondern rechtlichen Rat einholen und ihre Möglichkeiten analysieren lassen.
http://www.grprainer.com/Kommanditgesellschaft-KG.html
Firmenkontakt:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Firmenbeschreibung:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Pressekontakt:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
