GTÜ: Bei Winterreifen auf richtiges Auswuchten achten
Meldung von: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH - 25.10.2012 08:18 Uhr
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Die negativen Folgen sind ungleichmäßiger Reifenabrieb und damit einhergehend ein höherer Verschleiß der Reifen und Fahrwerkslager-Komponenten, eine starke Belastung der Stoßdämpfer und ein verringerter Fahrkomfort. Zudem führt die Unwucht der Räder zu einer reduzierten Reifenhaftung, was wiederum zu einer Verschlechterung der Traktion, des Bremsvorgangs und der Steuerung des Autos führt.
Treten solche Symptome auf, empfiehlt die GTÜ in jedem Fall, die Reifen in einer Fachwerkstatt kontrollieren zu lassen. Beim Auswuchten werden die Räder auf eine Auswuchtmaschine gespannt und in Rotation versetzt. Auf diese Weise kann die ungleiche Masseverteilung von Reifen und Felgen festgestellt werden. Die Auswuchtmaschine bestimmt dann die Stellen, an denen ein Auswuchtgewicht zu montieren ist.
Reifen sollten aus Gründen der Sicherheit und des Fahrkomforts möglichst bei jedem saisonalen Reifenwechsel und nach längerer Lagerung ausgewuchtet werden. Da die Gewichte, die die Reifen balancieren, beim Aufprall gegen den Bordstein oder beim Durchfahren eines Schlaglochs abreißen können, empfehlen die GTÜ-Experten die regelmäßige Überprüfung der Reifen nach Augenmaß.
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=== Reifen auswuchten (Bild) ===
Reifen sollten möglichst bei jedem Reifenwechsel und nach längerer Lagerung ausgewuchtet werden.
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GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Hans-Jürgen Götz
Vor dem Lauch 25
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Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland. Über 2.000 selbstständige und hauptberuflich tätige Kfz-Sachverständige und deren qualifizierte Mitarbeiter prüfen in rund 18.000 Prüfstützpunkten in Kfz-Fachwerkstätten und Autohäusern sowie in eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner. Sie führen im Namen und für Rechnung der GTÜ durch:
- Hauptuntersuchung (HU) inklusive "Abgasuntersuchung" nach § 29 StVZO (amtliche Prüfplakette)
- Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
- Ã"nderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO (z. B. Räder-/Reifen-Umrüstung, Anhängerkupplung, Tieferlegung)
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