Gute Aussichten auf Schadensersatz bei Anlegern von Medienfonds "VIP 4"
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 14.10.2012 14:38 Uhr
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Die Ziele der Anlage in einen Medienfonds sollen, neben der Beteiligung an den Einspielergebnissen der durch den Fonds finanzierten Filme, insbesondere Steuervorteile für die Anleger gewesen sein.
Diese Ziele seien allerdings nicht erreicht worden, da die erwarteten Einspielergebnisse oftmals hinter den Erwartungen zurück blieben. Auch die Realisierung der Steuervorteile erfolgte nicht wie geplant, sodass die Anleger nun teilweise sogar Steuernachforderungen durch das Finanzamt ausgesetzt sind.
Bei dem Vertrieb des Medienfonds "VIP 4" sollen fehlerhafte Prospekte verwendet worden sein und der Fonds den Anlegern als "Garantiefonds" verkauft worden sein. Zudem sei es vielfach unterlassen worden, die Anleger über ihre Stellung als Gesellschafter und die hiermit verbundenen Risiken aufzuklären.
Auch die Prognose bzgl. der zu erwartenden Gewinne sei utopisch und damit fehlerhaft gewesen. Bei der Entscheidung der Richter des Oberlandesgerichts München handelt es sich somit um ein Grundsatzurteil zugunsten einer Reihe von Anlegern des Medienfonds "VIP 4".
Um sich schadlos zu halten, könnte eine Überprüfung etwaiger Ansprüche gegen die Vermittler des Medienfonds durch einen Rechtsanwalt lohnenswert sein. Die Fondsvermittler könnten sich wegen Falschberatung schadenersatzpflichtig gemacht haben.
Ein auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts versierter Anwalt bietet Ihnen eine umfassende rechtliche Prüfung Ihrer Beteiligung. Um Sie möglicherweise unbeschadet aus Ihrer Fondsbeteiligung herausführen zu können, überprüft ein Rechtsanwalt, ob Sie als Anleger im Zuge Ihrer Fondsbeteiligung falsch beraten worden sind.
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