Im Jahr 2013 stehen die Prognosen für die Schifffahrtsbranche wohl schlecht
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 31.12.2012 09:08 Uhr
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Experten gehen davon aus, dass sich diese Lage in naher Zukunft wahrscheinlich nicht bessern werde. Es wird davon ausgegangen, dass Anleger von Schifffonds noch einige Jahre auf eine Erholung der Schifffahrtsbranche warten müssen. In der Zwischenzeit kann es für betroffene Anleger zu hohen Verlusten kommen. Neben offenen Immobilienfonds soll das meiste Geld in Deutschland wohl vornehmlich in die, von der Schifffahrtskrise betroffenen, Schifffonds geflossen sein.
Anleger von Schifffonds wurden zuletzt häufiger mit Nachschussforderungen konfrontiert. Mit diesen Geldern sollten die Schifffahrtsgesellschaften wohl noch gerettet werden. Dies gelang aber anscheinend nur in den wenigsten Fällen. Aufgrund dessen sind nunmehr wohl immer weniger Anleger dazu bereit, sich an der Sanierung von Schifffonds zu beteiligen.
Bislang litten wohl hauptsächlich Einschiffungsgesellschaften unter der andauernden Krise. Nun sollen aber auch Reedereien betroffen sein. Dieser Umstand zeigt das Ausmaß, welches die Krise mittlerweile angenommen hat. Auch in Zukunft kann dies unangenehme Folgen für die Anleger haben.
Auch im Jahr 2013 könnten daher viele Anleger betroffen sein, sofern keine Besserung der wirtschaftlichen Lage eintreten sollte. Eine Weiterveräußerung der Beteiligungen ist, wenn überhaupt, nur sehr schwer möglich. Betroffene Anleger stehen daher häufig vor der Frage, wie sie sich von den Beteiligungen lösen können.
Betroffenen Anlegern ist anzuraten, sich von einem im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen beraten lassen. Dieser kann prüfen, ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt und in welcher Höhe Schadensersatzansprüche möglicherweise bestehen.
Möglichkeiten für Anleger, ihr investiertes Geld zurückzuerhalten, existieren vor allem bei Vorliegen einer Falschberatung. Wird ein Anleger von einem Anlageberater seiner Bank oder einer anderen Beratungsstelle nicht ausreichend über Risiken seiner Beteiligung aufgeklärt, kann er unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen geltend machen.
Wegen kurzer Verjährungsfristen ist ein schnelles Handeln geboten. Betroffene sollten daher nicht zögern, einen qualifizierten Rechtsrat einzuholen.
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