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Impairment Test im Fokus der Bilanzpolizei

Meldung von: nic media GmbH - 10.10.2012 13:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Die Regelungen des IAS 36 für den Impairment Test sind sehr komplex. Daher sind sie häufig auch Gegenstand der DPR-Prüfungen.
Impairment Test im Fokus der Bilanzpolizei
Unternehmensakquisitionen stellen hohe Anforderungen an das bilanzierende Unternehmen. Der Startpunkt ist die Kaufpreisallokation (Purchase Price Allocation, "PPA") nach IFRS 3. Hier werden sämtliche Vermögenswerte in der Bilanz zum Fair Value bewertet. Insbesondere im Vordergrund steht die Bewertung immaterieller Vermögenswerte (Intangible Assets / Intangibles) in der Kaufpreisallokation. Die Differenz zwischen Kaufpreis und Buchwert des Eigenkapitals wird den erworbenen immateriellen Vermögesnwerten nach IFRS 3 zugeordnet. Die verbleibende Differenz ist der Goodwill.
Der Goodwill ist im Anschluss nach IAS 36 auf sog. Cash generating units ("CGUs", Zahlungsmittelgenerierende Einheiten) zu verteilen. Nach US-GAAP ist der ASC 350 bzw. früher SFAS 141 für den Impairment Test relevant. Die Prüfungsebene des Goodwill Impairment Test weicht regelmäßig von der Ebene des Asset Impairment Tests ab. Letzterer ist nach IAS 36 niedriger angesiedelt. In der Folge wird der Goodwill mindestens jährlich über den Impairment Test (Werthaltigkeitstest) nach IAS 36 auf Werthaltigkeit überprüft. Üblich ist hier das WACC-Verfahren. Eventuelle Impairments sind ertragswirksam zu erfassen, spätere Wertaufholungen ebenso. Eine Wertaufholung auf den Goodwill darf Im Zuge des Impairment Tests jedoch nicht erfolgen.
Bei der Durchführung des Impairment Tests nach IAS 36 entstehen oftmals Synergien mit der nach handelsrechtlicher Rechnungslegung durchzuführenden Beteiligungsbewertung (geregelt in IDW RS HFA 10 in Verbindung mit IDW S1).
Der Impairment Test nach IAS 36 wird vor dem Hintergrund der Gestaltungsspielräume kritisch von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) analysiert. In der Vergangenheit stellte die Bilanzpolizei hier besonders häufig Fehler fest.
Die www.fas-ag.de berät Unternehmen bei der Bilanzierung nach IAS / IFRS insbesondere bei der Optimierung des Impairment Test (IAS 36) und Purchase Price Allocations (IFRS 3).

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Die FAS AG ist eine führende Unternehmensberatung im Bereich Corporate Performance Management. Dies umfasst die Optimierung von Strukturen und Prozessen einer effizienten und effektiven Unternehmenssteuerung wie Fast Close, Controlling, Planung, wertorientierte Steuerung und Working Capital Management für Industrieunternehmen, Banken und Versicherungen sowie sonstige Finanzdienstleister.

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