Interessenbündelung für Betroffene des S&K-Skandals
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 06.03.2013 09:48 Uhr
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So könnten nun zahlreiche Anleger im mehrstelligen Millionen-Bereich geschädigt worden sein. Gerade weil vermutlich so viele Anleger betroffen sind, ist bei der rechtlichen Behandlung der S&K-Fälle eine Interessenbündelung vorteilhaft. Im Rahmen einer sogenannten Streitgenossenschaft ist es auch in Deutschland möglich, eine solche Interessenbündelung durch gemeinsame Prozessführung zu verwirklichen. Wenn die Kläger aus demselben rechtlichen Grund zur Geltendmachung eines Anspruchs berechtigt sind, steht ihnen dieser Weg offen, auch wenn Sammelklagen, anders als im amerikanischen Recht, an sich in Deutschland nicht möglich sind.
In Deutschland gibt es jedoch das sogenannte Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz (KapMuG)". Hierdurch sollten kapitalmarktrechtliche Klagen von Anlegern zusammengefasst werden. So soll ein Kapitalanleger stellvertretend auch für weitere Betroffene bestimmte Fragen entscheiden lassen können, so etwa bei der Frage der Fehlerhaftigkeit von Prospektinformationen. Ein jeder Kläger, der Schadensersatz wegen falscher Kapitalmarktinformationen geltend macht, kann dank dem KapMuG das Musterverfahren einleiten. Wenn dann innerhalb von vier Monaten neun weitere, identische Anträge in gleicher Angelegenheit beim Gericht eingereicht werden, so kann das Verfahren in Gang gesetzt werden.
Wenn der mit der Sache betraute Rechtsanwalt bei der Begründung einer Klage oder bei Vergleichsverhandlungen auf umfangreiche Beweisunterlagen vieler geschädigter Anleger zurückgreifen kann, führt dies in der Regel zu besseren Erfolgsaussichten für die betroffenen Anleger. Dies sollten sich Letztere bei der Wahl ihrer Strategie vor Augen führen.
Sollten Sie als Anleger fürchten, durch den S&K-Skandal betroffen zu sein, sollten Sie schnellstmöglich einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt aufsuchen, der Ihre rechtliche Lage umfassend prüfen und herausfinden kann, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen.
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