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Interessenbündelung für Betroffene des S&K-Skandals

Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 06.03.2013 09:48 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Interessenbündelung für Betroffene des S&K-Skandals
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Eine große Zahl von Tatverdächtigen soll im Rahmen einer groß angelegten Razzia bei der S&K Gruppe festgenommen worden sein. Die Vorwürfe sind Betrug mit Kapitalanlagen, Untreue und andere Straftaten. Unter den Verhafteten befinden sich wohl auch die Geschäftsführer der S&K Gruppe. Es wird vermutet, dass ein Großteil der Anlegergelder mitunter in den luxuriösen und ausschweifenden Lebensstil der Tatverdächtigen geflossen ist.

So könnten nun zahlreiche Anleger im mehrstelligen Millionen-Bereich geschädigt worden sein. Gerade weil vermutlich so viele Anleger betroffen sind, ist bei der rechtlichen Behandlung der S&K-Fälle eine Interessenbündelung vorteilhaft. Im Rahmen einer sogenannten Streitgenossenschaft ist es auch in Deutschland möglich, eine solche Interessenbündelung durch gemeinsame Prozessführung zu verwirklichen. Wenn die Kläger aus demselben rechtlichen Grund zur Geltendmachung eines Anspruchs berechtigt sind, steht ihnen dieser Weg offen, auch wenn Sammelklagen, anders als im amerikanischen Recht, an sich in Deutschland nicht möglich sind.

In Deutschland gibt es jedoch das sogenannte Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz (KapMuG)". Hierdurch sollten kapitalmarktrechtliche Klagen von Anlegern zusammengefasst werden. So soll ein Kapitalanleger stellvertretend auch für weitere Betroffene bestimmte Fragen entscheiden lassen können, so etwa bei der Frage der Fehlerhaftigkeit von Prospektinformationen. Ein jeder Kläger, der Schadensersatz wegen falscher Kapitalmarktinformationen geltend macht, kann dank dem KapMuG das Musterverfahren einleiten. Wenn dann innerhalb von vier Monaten neun weitere, identische Anträge in gleicher Angelegenheit beim Gericht eingereicht werden, so kann das Verfahren in Gang gesetzt werden.

Wenn der mit der Sache betraute Rechtsanwalt bei der Begründung einer Klage oder bei Vergleichsverhandlungen auf umfangreiche Beweisunterlagen vieler geschädigter Anleger zurückgreifen kann, führt dies in der Regel zu besseren Erfolgsaussichten für die betroffenen Anleger. Dies sollten sich Letztere bei der Wahl ihrer Strategie vor Augen führen.

Sollten Sie als Anleger fürchten, durch den S&K-Skandal betroffen zu sein, sollten Sie schnellstmöglich einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt aufsuchen, der Ihre rechtliche Lage umfassend prüfen und herausfinden kann, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen.

http://www.grprainer.com/S-und-K-Gruppe.html

Firmenkontakt:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
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E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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