IVG Immobilien AG: Rettung weiterhin sehr fraglich
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 05.08.2013 12:25 Uhr
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Im Falle einer Insolvenz geht das Unternehmen davon aus, dass nur der Mutterkonzern, also die IVG Immobilien AG, betroffen wäre und die Tochtergesellschaften und damit das operative Geschäft nicht davon berührt wären.
Für die Anleger von IVG Immobilienfonds dürfte diese Nachricht dennoch sehr beunruhigend sein. Zumal auch einige der IVG Immobilienfonds scheinbar in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken. Für die Anleger stellt sich nun die Frage, ob sie noch auf eine Rettung des Immobilienkonzerns hoffen sollen oder ihre Kapitalanlage nicht lieber von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt überprüfen lassen sollten. Denn es scheint durchaus möglich, dass Ansprüche auf Schadensersatz bestehen.
Diese Schadensersatzansprüche können sich aus verschiedenen Gründen ergeben. So hätten die Anleger im Beratungsgespräch zwingend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Ist dies unterblieben, liegt keine anleger- und objektgerechte Beratung vor, wie sie der BGH verlangt. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass der Anleger die Chancen und Risiken seiner Investition selbst einschätzen kann. Dazu fehlt ihm in der Regel die nötige Fachkenntnis.
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