Kündigungsfrist gegenüber Handelsvertretern möglicherweise unverhältnismäßig - Handelsrecht
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 23.10.2013 10:27 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Der BGH ist der Auffassung, dass für das nebenberufliche Handelsvertreterverhältnis auch andere Grundsätze gelten müssten, als für ein hauptberufliches Handelsvertreterverhältnis. Dieses müsste schneller beendet werden können, als das hauptberufliche Handelsvertreterverhältnis. Für die Sicherung der Existenz des Handelsvertreters soll es erforderlich sein, das der Handelsvertreter, der in dem Handelsvertreterverhältnis zunächst lediglich nebenberuflich tätig werde, nicht daran gehindert werden soll, ein Handelsvertreterverhältnis als Hauptberuf bei einem konkurrierenden Unternehmen anzunehmen.
Handelsvertreter ist, wer ein selbständiges Handelsgewerbe mit eigenem Unternehmensrisiko betreibt, ständig vertraglich verpflichtet ist, für andere Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen und dieses in fremdem Namen und auf fremde Rechnung unternimmt. Während des Vertragsverhältnisses steht dem Handelsvertreter ein gesetzlicher Provisionsanspruch für alle Geschäftsabschlüsse zu, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind. Nach der Beendigung eines Handelsvertretervertrages hat der Handelsvertreter zudem einen gesetzlich geregelten Ausgleichsanspruch gegen den Unternehmer, sofern dieser auch nach Vertragsbeendigung von den Geschäftsbeziehungen profitiert, die der Handelsvertreter während der Vertragslaufzeit angeworben hat.
Handelsvertreter oder Personen, die mit einem Handelsvertreter zusammenarbeiten wollen, sollten sich frühzeitig von einem im Handelsrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen.
Ein im Handelsrecht versierter Rechtsanwalt kann insbesondere dabei behilflich sein, Ausgleichs- und Provisionsansprüche von Handelsvertretern geltend zu machen, oder im Hinblick auf die Möglichkeiten der Beendigung eines Handelsvertretervertrages für den Einzelfall umfassend beraten.
http://www.grprainer.com/Handelsrecht.html
Firmenkontakt:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Firmenbeschreibung:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Pressekontakt:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
