Interessante Artikel

Sind Casino-Vergleichsportale seriös?

 

Interessante Links

301 Moved Permanently

301 Moved Permanently


nginx


 

Toplisten

» Domainwert
» Pagerank
» Backlinks
» Alexa Rank
» Eurowert

 

Letzte Domainbewertungen

»  wew.lets-swing.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 59,22 €
wew.lets-swing.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 91,94 €
www.gymx9.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.com
DomWert: 16,81 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.gymx9.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.x9nrg.com
DomWert: 16,78 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.x9nrg.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.damenglanz.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 82,75 €
www.damenglanz.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.metafreak.io
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 20,94 €
www.metafreak.io - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.berliner-buchdruck.de
DomWert: 18,02 / 100 Pkt. - 80,02 €
www.berliner-buchdruck.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  shop.ai
DomWert: 17,36 / 100 Pkt. - 30,62 €
shop.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.lern.ai
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 24,13 €
www.lern.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.photovoltaik-aurich.d...
DomWert: 17,22 / 100 Pkt. - 73,52 €
www.photovoltaik-aurich.d... - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage

 

Haftungsausschluss

Die auf Domainwert24.de veröffentlichten Meldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an Domainwert24.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Kaputt aus der Waschanlage?

Meldung von: HARTZKOM - 11.10.2012 11:25 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Wie Autofahrer richtig reagieren
Kaputt aus der Waschanlage?
D.A.S. Rechtsschutzversicherung "Kaputt aus der Waschanlage?"
Einmal pro Monat: So oft fahren die meisten Deutschen durchschnittlich ihr Auto in eine Waschanlage. Doch was, wenn der teure Lack ein paar Kratzer abbekommt, der Scheibenwischer abbricht oder der Seitenspiegel einen Sprung erhält? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung kennt die Rechte von Autofahrern und gibt hilfreiche Tipps, was in dieser Situation zu tun ist.

Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofes zu Waschanlagen können Kunden durchaus erwarten, dass sie ihr Auto nach dem Waschvorgang unversehrt wiederbekommen. Anlagenbetreiber hingegen dürfen die Haftung für Schäden nicht von vornherein vollständig ausschließen oder lediglich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränken (BGH, Az. X ZR 133/03). Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, konkretisiert: "Ein Hinweisschild mit den AGB bei der Einfahrt der Waschstraße, das jegliche Haftung des Betreibers ausschließt, ist ungültig!" Dennoch empfiehlt sich ein Blick auf die AGB. Denn sie erinnern den Kunden daran, dass er für den Schaden an Komponenten, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, selber haftet. Vor der Fahrt in eine Waschanlage empfiehlt sich daher eine Überprüfung des Autos: Antennen sollten eingefahren oder abgeschraubt werden, Scheibenwischer müssen sich in Ruhestellung befinden, Spoiler und ähnliche Anbauten dürfen nicht locker sein. Auch wer in der Waschstraße das Auto unsachgemäß bedient, also beispielsweise die Fenster öffnet, auf die Bremse tritt, gegenlenkt oder gar den Motor anlässt, muss für eventuell entstehende Schäden selbst aufkommen.

Wann haftet der Anlagenbesitzer?
Bei tiefen Kratzern im Lack oder sogar abgebrochenen Außenspiegeln haftet dagegen meist der Waschanlagenbesitzer. Denn in der Regel sind die Gründe hierfür Wartungsmängel oder personalseitige Bedienungsfehler der Anlage. Aber: "Die Beweislast dafür, dass das Auto vor dem Waschen unbeschädigt war, liegt beim Autofahrer", erklärt die D.A.S. Expertin. Steht fest, dass der Schaden erst in der Waschanlage entstanden ist, muss der Betreiber nachweisen, dass ihm keine Fehler oder Versäumnisse unterlaufen sind. Oft sehen Gerichte eine erhöhte Beweislast beim Autofahrer, wenn dieser bei der Wäsche im Fahrzeug sitzen bleibt - denn dann kann er Fehler machen, etwa bremsen, lenken oder den Knopf für den Kofferraumdeckel berühren.
Übrigens: Kleinere Kratzer, verursacht durch Schmutzpartikel im Wasser oder Sandkörner in Bürsten, müssen Kunden tolerieren. Denn solche Schäden können selbst bei der eigenen Handwäsche nie ganz ausgeschlossen werden.

Richtig reklamieren bei Schäden
Doch was ist konkret zu tun, wenn ein Schaden am Wagen bemerkt wird? Der Rat der D.A.S. Juristin: "Wenn Sie feststellen, dass Ihr Auto nach dem Waschgang beschädigt ist, sollten Sie umgehend einen Servicemitarbeiter oder den Betreiber der Waschanlage darüber informieren! Lassen Sie sich Ihre Reklamation von diesem auch gleich schriftlich bestätigen." Hilfreich ist außerdem, die beschädigten Stellen nach Möglichkeit zu fotografieren und Zeugen für den Schaden zu suchen. Kommt es jedoch zum Streit, ist oft ein Gutachter notwendig: Dieser prüft, ob das Auto bereits vor dem Waschgang beschädigt war und ob der Schaden durch eine Waschanlage entstanden sein könnte.
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.376

Wussten Sie, dass...? Die D.A.S. Expertin Anne Kronzucker klärt auf!
Schäden in der Waschanlage - was tun?

- Waschanlagenbetreiber dürfen die Haftung für Schäden nicht von vornherein ausschließen oder lediglich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränken (BGH, Az. X ZR 133/03).

- Für tiefe Kratzer im Lack oder sogar abgebrochene Außenspiegel haftet meist der Waschstraßenbesitzer. Kleinere Kratzer müssen Kunden jedoch tolerieren!

- Die Beweislast liegt zumindest teilweise auf Seiten des Autofahrers: Er muss nachweisen, dass das Fahrzeug vor dem Waschgang noch unbeschädigt war.

- Wichtig bei Schäden nach dem Waschgang: Umgehend einen Servicemitarbeiter oder den Betreiber der Waschanlage darüber informieren und die Reklamation von diesem auch gleich schriftlich bestätigen lassen!
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 862


Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpics.de/DAS/Autowaschanlage/Bild1.jpg bzw. Bild2 zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
E-Mail: das@hartzkom.de
Telefon: 089 6275-1613
Homepage: http://www.das.de


Firmenbeschreibung:
Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.


Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
E-Mail: das@hartzkom.de
Telefon: 089 9984610
Homepage: http://www.hartzkom.de


» © 2025 by Domainwert24.de. Alle Rechte vorbehalten. «
» pd Domainbewertung V2.1.6 © 2011-2025 by pd81.net - PHP Scripte. «