Interessante Artikel

Sind Casino-Vergleichsportale seriös?

 

Interessante Links

301 Moved Permanently

301 Moved Permanently


nginx


 

Toplisten

» Domainwert
» Pagerank
» Backlinks
» Alexa Rank
» Eurowert

 

Letzte Domainbewertungen

»  wew.lets-swing.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 59,22 €
wew.lets-swing.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 91,94 €
www.gymx9.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.com
DomWert: 16,81 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.gymx9.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.x9nrg.com
DomWert: 16,78 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.x9nrg.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.damenglanz.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 82,75 €
www.damenglanz.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.metafreak.io
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 20,94 €
www.metafreak.io - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.berliner-buchdruck.de
DomWert: 18,02 / 100 Pkt. - 80,02 €
www.berliner-buchdruck.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  shop.ai
DomWert: 17,36 / 100 Pkt. - 30,62 €
shop.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.lern.ai
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 24,13 €
www.lern.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.photovoltaik-aurich.d...
DomWert: 17,22 / 100 Pkt. - 73,52 €
www.photovoltaik-aurich.d... - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage

 

Haftungsausschluss

Die auf Domainwert24.de veröffentlichten Meldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an Domainwert24.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Keine Unzulässigkeit einer Klage wegen missbräuchlicher Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 12.02.2013 09:31 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Keine Unzulässigkeit einer Klage wegen missbräuchlicher Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Aus dem Urteil des BGH (Urteil vom 31.05.2012, Az.: I ZR 106/10) folge auch, dass die missbräuchliche Abmahnung nicht zu einer Unzulässigkeit der Klage führen soll. Der Betroffene soll die Rechtsverletzung auch im Falle einer missbräuchlichen Abmahnung nicht hinnehmen müssen.

Der BGH hatte in einem Fall der Gestaltung einer Internetseite zur Vermarktung von Ferienwohnungen durch den Kläger zu entscheiden. Die Internetseite samt Bildern konnte über vier weitere Internetseiten aufgerufen werden. Der Kläger fühlte sich dadurch in seinem Recht an den Bildern verletzt und verlangte Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung der Bilder ohne seine Zustimmung.

Die Klage wurde vom Berufungsgericht wegen einer nach Auffassung des Gerichts vorliegenden missbräuchlichen Abmahnung vor Erhebung der Klage als unzulässig abgewiesen. Deshalb entfalle der Unterlassungsanspruch und damit auch die Klagebefugnis des Klägers, sodass die Klage als unzulässig abzuweisen sei. Dabei habe das Gericht sich auf den Grundsatz aus dem Wettbewerbsrecht berufen, dass eine missbräuchliche außergerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs dazu führe, dass dieser auch gerichtlich nicht mehr geltend gemacht werden könne.

Der BGH stellt mit seiner Entscheidung klar, dass dieser Grundsatz aus dem Wettbewerbsrecht nicht ohne weiteres auf das Urheberrecht übertragen werden könne. Dies folge schon daraus, dass im Urheberrecht allein der Betroffene Ansprüche geltend machen könne und hier nicht wie im Wettbewerbsrecht die Allgemeinheit betroffen sei. Die Möglichkeit des Betroffenen Ansprüche geltend zu machen, solle ihm im Urheberrecht nicht zu schnell verwehrt werden.

Es komme bei einer unbegründeten Abmahnung somit allein dazu, dass der Kläger keinen Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten habe.

Es empfiehlt sich daher stets, bereits bei der Verfassung einer Abmahnung rechtliche Hilfe einzuholen, um damit von Anfang an im Fall einer Urheberrechtsverletzung richtig reagieren zu können. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird im Fall einer Urheberrechtsverletzung umfassend und einzelfallbezogen sämtliche sich aus der Urheberrechtsverletzung ergebenden Handlungsmöglichkeiten für Sie prüfen.

http://www.grprainer.com/Urheberrecht.html

Firmenkontakt:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
Deutschland

E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
Deutschland

E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750

» © 2025 by Domainwert24.de. Alle Rechte vorbehalten. «
» pd Domainbewertung V2.1.6 © 2011-2025 by pd81.net - PHP Scripte. «