Kleiner Schutzbereich des Designs von Schokoküssen - Gewerblicher Rechtsschutz
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 04.09.2013 11:43 Uhr
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Die Richter gaben in ihrem Urteil dem Kläger insoweit Recht, dass das das Ei-Design schutzwürdig sei. Damit folgten sie nicht den Argumenten der Beklagten, die anführten, dass die natürliche Form eines Eies nicht geschützt werden könne. Allerdings merkte das Gericht auch an, dass das geschützte Design der Werbeagentur nicht verletzt sei, da sich die Produkte zwar ähneln, aber keine exakten Kopien seien. Die Eier des Fabrikanten seien im Vergleich gedrungener und weichen daher vom geschützten Geschmacksmuster ab. Hinzu komme, dass es neben der herkömmlichen Gestaltung von Schokoküssen bereits viele verschiedene Varianten gebe, sodass der Schutzbereich für die eierförmige Süßigkeit nur sehr klein sei.
Immer häufiger kommt es zu Verletzungen von Urheberrechten und Produktpiraterie. Daher ist ein gezieltes Vorgehen der betroffenen Parteien gefordert, um dies zu unterbinden. Behilflich dabei ist ein im gewerblichen Rechtsschutz tätiger Rechtsanwalt. Es ist wichtig sowohl die eigenen Marketing - und Werbestrategien in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht als auch die der Mitbewerber eingehend zu prüfen. Die Folgen von Verletzungen des Urheberrechts sind weitreichend und können neben dem Imageverlust auch finanziell große Schäden nach sich ziehen.
Rechteinhaber sollten Verstöße gegen eine Marke beziehungsweise ein Patent nicht einfach so hinnehmen, sondern mit Hilfe eines Anwalts Abmahnungen und Unterlassungserklärungen erstellen. Erforderlichenfalls kann er die Interessen auch vor Gericht gelten machen. Zudem prüft ein Rechtsanwalt ob ein angemahnter Verstoß auch wirklich gegeben ist.
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