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Kontrahierungszwang bei KFZ Versicherungen

Meldung von: Kfzversicherungsvergleich.net - 11.09.2012 10:13 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Jedem Autofahrer dürfte es bekannt sein: Das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Haftpflichtversicherung ist auf deutschen Straßen unzulässig. Damit dies niemals dazu führt, dass ein deutscher Bundesbürger nicht in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu fahren, ist im Gesetz ein Kontrahierungszwang für KFZ-Versicherungen vorgeschrieben. Dies bedeutet nichts anderes als die Annahmepflicht des Versicherers, wie sie aus der Krankenversicherung bekannt ist. Doch es gibt auch Ausnahmen.

Für den Versicherungsabschluss gibt es gewisse Risikogruppen, auch in der KFZ-Versicherung. Dazu gehören Personen über 65 Jahren oder Menschen mit einer schlechten Unfallstatistik. Ohne Regulierung würde dies dazu führen, dass Versicherer nur Menschen aus niedrigen Risikogruppen akzeptieren würden. Der Kontrahierungszwang verhindert jegliche diesbezüglich begründete Ablehnung von Autofahrern. Natürlich ist der Versicherer dennoch berechtigt, die Versicherungsbeiträge an die Unfall-Statistiken des Fahrer anzupassen.

Liegen bestimmte andere Gründe vor, ist eine Ablehnung hingegen durchaus zulässig. Am häufigsten ist dies der Fall, wenn ein Kunde eine KFZ-Versicherung bei einem Unternehmen beantragt, bei dem er zuvor durch Zahlungsunregelmäßigkeiten aufgefallen ist. Ebenso, wenn es zuvor zu arglistiger Täuschung gekommen ist, etwa weil der Kunde dem Versicherer falsche Angaben zu seiner Person oder dem Fahrzeug, das er führt, gemacht hat. In diesen Fällen ist es durchaus üblich, abgelehnt zu werden. Allerdings kann der Fahrer ohne Probleme eine andere Versicherung kontaktieren, die dann zu der Annahme verpflichtet ist. Versicherungsunternehmen sind ebenso berechtigt, Anträge abzulehnen, wenn es lediglich lokal agiert und der Antragssteller aus einer anderen Region kommt. Natürlich können Sie Ihr Motorrad auch nicht bei einer Oldtimer-Versicherung anmelden, auch hier wäre eine Ablehnung zulässig. Mehr Infos zum Kontrahierungszwang findet man unter www.kfzversicherungsvergleich.net/kontrahierungszwang.php

Um eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, reicht ein schriftlicher Antrag bei der Versicherung. Achtung: Dieser muss von dem Unternehmen nicht extra bestätigt werden. Lehnt der Versicherer den Antrag nicht ausdrücklich ab, müssen Sie nur noch auf die Unterlagen für die KFZ-Haftpflicht warten. Zusammengenommen ist es durch den Kontrahierungszwang jedem Besitzer eines Führerscheins möglich, sein Fahrzeug pflichtgemäß zu versichern.

Firmenkontakt:
Kfzversicherungsvergleich.net
Andre Finzel
Am Schulacker 2

64846 Gross-Zimmern
Germany

E-Mail: webpower123@hotmail.de
Homepage: http://www.kfzversicherungsvergleich.net
Telefon: 06071-826438

Firmenbeschreibung:
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