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Landesjagdverordnung - Höfken auf dem Holzweg

Meldung von: Wildtierschutz Deutschland e.V. - 09.04.2013 07:48 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Landesjagdverordnung - Höfken auf dem Holzweg
Die vom Forstministerium Rheinland-Pfalz unter Leitung von Ulrike Höfken zum Sommer geplante Änderung der Landesjagdverordnung sieht unter anderem die Abschaffung der Schonzeit für Wildschweine vor - bereits seit 2002 ist diese durch eine Verwaltungsanordnung ausgesetzt. Begründet wird diese Maßnahme damit effizienter jagen zu können, Schäden in der Landwirtschaft zu reduzieren und mehr zum Tierschutz beizutragen.

Dazu erklärt Wildtierschutz Deutschland:

"Bereits mit dem seit 2002 erstmals in Rheinland-Pfalz angewandten Bejagungskonzept für Wildschweine hat die Landesregierung sämtliche bis dahin bestehenden Tabus gebrochen: ganzjährige intensive Jagd ohne Schonzeit; Töten von Frischlingen ohne das Gebot, das Fleisch zu nutzen; verstärkter Abschuss von weiblichen Tieren; mehr Bewegungsjagden (meist in Truppenstärke); Jagd bei Tag und bei Nacht; in früheren Versionen des Handlungsprogramms wurden auch die nächtliche Jagd mit Scheinwerfer und die Fallenjagd propagiert.

Das Ergebnis bestätigt die Kritiker einer solchen Jagd, die es nicht nur unter Tierschützern sondern auch auf Seiten der Jäger gibt. Der seit über zehn Jahren mit allen bis dahin undenkbaren Mitteln geführte Krieg gegen Wildschweine hat bisher keine Auswirkung hinsichtlich der Reduzierung der Bestände oder gar der Wildschäden. Im Durchschnitt der jeweils letzten zehn Jahre stieg die Anzahl der getöteten Schwarzkittel und damit vermutlich deren Bestand kontinuierlich von Jahr zu Jahr an - im gleichen Tempo wie bereits 10 Jahre zuvor.

Gerade Bewegungsjagden, bei welchen Revier übergreifend auch mal 150 Jäger und Treiber mit ihren Hunden zusammenkommen, führen zu hochgradig Tierschutz widrigen Abschüssen. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) verweist auf Untersuchungen, wonach dabei nur etwa ein Drittel der Tiere durch den ersten Schuss zu Tode kommen. Fast 70 Prozent der Wildschweine weisen Bauchschüsse, Rückmarksverletzungen, Schüsse in den Kiefer und in die Beine auf.

Die Verwaltungsanordnung soll nun hinsichtlich der ganzjährigen Jagdzeit festgeschrieben werden. Das führt auch weiterhin dazu, dass gesunde Alters- und Sozialstrukturen des Schwarzwildes zerstört werden beziehungsweise gar nicht erst entstehen. In der Konsequenz wird dadurch der Jagderfolg zunichte gemacht, weil die Wildschweine mit mehr Nachwuchs reagieren.

Die intensive Wildschweinjagd hat aber auch negative Folgen für alle anderen Wildtiere und für den Wald. Es gibt keinen einzigen Zeitraum mehr, in welchem die Jagdwaffen vollständig ruhen. Das hat dazu geführt, dass Wildtiere ihr Verhalten geändert haben.
Tiere, die einst hauptsächlich tagaktiv waren, suchen nun den Schutz der Nacht. Rehwild und Hirsche werden von den Waldrändern mit ihren Nahrungsgründen in den tiefen Wald gedrückt. Wildtiere werden nachhaltig gestört während sie brüten oder Jungtiere aufziehen. Eine intensive Jagd auf Wildschweine und Rehe im Winter führt dazu, dass gerade letztere während ihrer Winterruhe erhebliche Energieverluste erleiden. Diese wiederum werden mangels anderer Möglichkeiten durch Verbiss an jungen Bäumen kompensiert.

Den Freunden von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN tut Ministerin Höfken mit ihrem Ansatz keinen Gefallen, treten diese doch an, die Jagd auch hinsichtlich des Tier- und Artenschutzes sowie unter ökologischen und Umweltaspekten zu erneuern.

Firmenkontakt:
Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz
Am Goldberg 5

55435 Gau-Algesheim
Deutschland

E-Mail: lovis.kauertz@gmail.com
Homepage: http://www.wildtierschutz-deutschland.de/
Telefon: 0177 7230086

Firmenbeschreibung:
Arbeitsschwerpunkt von Wildtierschutz Deutschland e.V. ist Tierschutz im Bereich der Jagd. Gegründet 2010. Mitinitiator der bundesweiten Initiative http://www.schonzeit-fuer-fuechse.de/
Webseite: http://www.wildtierschutz-deutschland.de/

Wildtierschutz Deutschland e.V. ist beim Amtsgericht Mainz im Vereinsregister 40782 eingetragen und als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Der Verein ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit (Steuernummer 08/667/05226).

Pressekontakt:
Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz
Am Goldberg 5

55435 Gau-Algesheim
Deutschland

E-Mail: lovis.kauertz@gmail.com
Homepage: http://www.wildtierschutz-deutschland.de/
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