Livestreaming womöglich nur noch begrenzt möglich
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 26.04.2013 10:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

So auch im Falle einer Fernsehübertragung via Livestreaming, den der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich zu entscheiden hatte. In seinem Urteil vom 07.03.2013 (Az.: C-607/11) entschied er über die Erfolgsaussichten einer Klage, welche anscheinend mehrere Fernsehsender gegen ein Unternehmen - den Betreiber eines Livestreaming-Dienstes - eingereicht hatten. Die Sender rügten dabei, durch die von diesem Unternehmen vorgenommenen Übertragungen via Livestreaming in ihren Urheberrechten verletzt worden zu sein.
Die Richter des EuGH gaben den Fernsehsendern anscheinend Recht. Ihrer Ansicht nach handelt es sich bei den betroffenen Übertragungen um eine öffentliche Wiedergabe geschützter Werke, für welche die Genehmigung des Urhebers unerlässlich ist. Auch das Vorliegen einer Empfangsberechtigung der Sendungen über das Fernsehen stellt dazu allem Anschein nach keine Ausnahme dar. Selbst Fernsehnutzer, welche eine Fernsehempfangslizenz besitzen, unterliegen damit dem EuGH nach der urheberrechtlichen Genehmigungspflicht. Mithin sprachen sich die Richter am EuGH wohl für eine Begrenzung des Livestreamings aus, sollten die Urheber der betroffenen Sendungen nicht einverstanden sein.
Geschützt werden soll daher womöglich die Möglichkeit der Urheber, eine ungewollte Weiterverbreitung ihrer Werke zu unterbinden. Mithin ist dies nach richterlicher Auffassung ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, um die ohnehin schon oft schwierige Frage nach der Urheberschaft nicht weiter zu verkomplizieren. Da anders als im Patent- oder Markenrecht im Urheberrecht kein öffentliches Register existiert, werden diesbezügliche Nachforschungen mithin auf diese Weise vereinfacht.
Bei der rechtlichen Auseinandersetzung mit bereits erfolgten Urheberrechtsverletzungen, aber auch bei allgemeinen Unsicherheiten bezüglich der Urheberschaft eines Werkes, ist juristischer Rat unerlässlich.
Ein im Urheberrecht erfahrener Rechtsanwalt hilft, den Durchblick zu wahren und gegebenenfalls bestehende Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
http://www.grprainer.com/Urheberrecht.html
Firmenkontakt:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Firmenbeschreibung:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Pressekontakt:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
