Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV offenbar in Schwierigkeiten
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 21.01.2013 08:55 Uhr
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Die "MS Manhatten" ist zwar nicht das einzige Fondsschiff des im Jahr 2004 aufgelegten LF 48 Flottenfonds IV, das verbleibende Schiff "MS San Fernando" soll aber auch bereits unter Schwierigkeiten leiden. Damit treffen die Folgen der Schifffahrtskrise, die insbesondere für zu niedrige Charterraten sorgte, die Anleger von Lloyd Schifffonds auch weiterhin. Im schlimmsten Fall kann den Anlegern des LF 48 Flottenfonds IV sogar der Totalverlust ihrer Einlage drohen.
Oftmals wissen Anleger von Schifffonds nicht, worauf genau sie sich einlassen. Mit ihrer Anlage werden sie nämlich möglicherweise Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft. Dies führt dazu, dass sie nach der gesetzlichen Regelung im Falle einer Insolvenz ihre gesamte Anlage verlieren können. Außerdem hat der Insolvenzverwalter möglicherweise das Recht, Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen.
Die Anleger der von der Schifffahrtskrise betroffenen Fonds sollten daher einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt beauftragen. So können möglicherweise die schlimmsten Folgen abgewendet werden. Wurden Ihnen als Anleger bei der Anlageberatung die oben genannten Risiken nämlich verschwiegen, so stehen Ihnen unter Umständen Schadensersatzansprüche in Höhe der von Ihnen investierten Summe gegen das Sie beratende Institut, z.B. gegen Ihre Bank, zu.
Da es im Kapitalmarktrecht zu einer schnellen Verjährung von Ansprüchen kommen kann, sollten Sie unverzüglich handeln, wenn Sie glauben, nicht richtig beraten worden zu sein.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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