Mallorca Police in der KFZ Versicherung
Meldung von: www.kfzversicherungsvergleich.net - 11.10.2012 08:20 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Die Mallorca Police ist eine zusätzliche KFZ Versicherung für Mietwagen im Ausland, deren Abschluss aber nur dann sinnvoll ist, wenn die Reise in ein Land gehen soll, in welchem die gesetzliche Mindestdeckung erheblich geringer als in Deutschland ist. In den allermeisten Fällen wird für die Mallorca Police ein pauschaler Deckungsbetrag in Höhe von 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbart.
Die Leistungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften können sich deutlich voneinander unterscheiden. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, vor dem Abschluss einer Malloca Police in der KFZ Versicherung einen Vergleich im Internet oder direkt vor Ort durchzuführen. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Ein Vergleich im Internet liefert einen schnellen und unverbindlichen Vergleich, während der Vergleich vor Ort meistens mit einem persönlichen Beratungsgespräch verbunden ist.
Wer einen Mietwagen im europäischen Ausland anbietet und über keine Mallorca Police verfügt, ist verpflichtet, eine KFZ Versicherung zu den dort üblichen Bedingungen abzuschließen. Dabei kann es durchaus passieren, dass die Deckungssummen sehr gering sind. Eine nachträgliche Absicherung zu dem in Deutschland üblichen Niveau ist dann nicht mehr möglich. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, hier entsprechende Erkundigungen einzuholen und sich möglichst frühzeitig über die Versicherungsbedingungen und die Deckungssummen im Ausland zu informieren.
Der Name Mallorca Police besagt keinesfalls, dass sie nur auf diese Insel beschränkt bleibt. Er rührt lediglich daher, dass Mallorca als Urlaubsziel bei den Deutschen außerordentlich beliebt ist. Die Gültigkeit der Versicherung erstreckt sich jedoch auf ganz Europa. Der Abschluss einer KFZ Haftpflichtversicherung ist sowohl in Deutschland als auch im Ausland gesetzlich vorgeschrieben. Andernfalls ist die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Die gesetzliche Mindestdeckung, welche von keiner Versicherungsgesellschaft unterschritten werden darf, liegt in Deutschland bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden. Für Sachschäden werden 1 Million Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro einkalkuliert. Diese Summe sollte auch als Anhaltspunkt für das Ausland dienen. Im Zweifelsfalle wäre es immer besser, die Deckungssumme etwas höher und keinesfalls zu niedrig zu veranschlagen.
Mehr Infos zur Prüfung der Mallorca-Police kfzversicherungsvergleich.net/mallorca-police.php
Die Leistungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften können sich deutlich voneinander unterscheiden. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, vor dem Abschluss einer Malloca Police in der KFZ Versicherung einen Vergleich im Internet oder direkt vor Ort durchzuführen. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Ein Vergleich im Internet liefert einen schnellen und unverbindlichen Vergleich, während der Vergleich vor Ort meistens mit einem persönlichen Beratungsgespräch verbunden ist.
Wer einen Mietwagen im europäischen Ausland anbietet und über keine Mallorca Police verfügt, ist verpflichtet, eine KFZ Versicherung zu den dort üblichen Bedingungen abzuschließen. Dabei kann es durchaus passieren, dass die Deckungssummen sehr gering sind. Eine nachträgliche Absicherung zu dem in Deutschland üblichen Niveau ist dann nicht mehr möglich. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, hier entsprechende Erkundigungen einzuholen und sich möglichst frühzeitig über die Versicherungsbedingungen und die Deckungssummen im Ausland zu informieren.
Der Name Mallorca Police besagt keinesfalls, dass sie nur auf diese Insel beschränkt bleibt. Er rührt lediglich daher, dass Mallorca als Urlaubsziel bei den Deutschen außerordentlich beliebt ist. Die Gültigkeit der Versicherung erstreckt sich jedoch auf ganz Europa. Der Abschluss einer KFZ Haftpflichtversicherung ist sowohl in Deutschland als auch im Ausland gesetzlich vorgeschrieben. Andernfalls ist die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Die gesetzliche Mindestdeckung, welche von keiner Versicherungsgesellschaft unterschritten werden darf, liegt in Deutschland bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden. Für Sachschäden werden 1 Million Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro einkalkuliert. Diese Summe sollte auch als Anhaltspunkt für das Ausland dienen. Im Zweifelsfalle wäre es immer besser, die Deckungssumme etwas höher und keinesfalls zu niedrig zu veranschlagen.
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Andre Finzel
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