Medizinisches oder Neurologisches Gutachten nach Paragraph 109 Sozialgerichtsgesetz.
Meldung von: Stuerenburg - 19.02.2013 11:37 Uhr
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Bei diesem Gutachten wählt dann nicht das Sozialgericht, sondern der Kläger einen Gutachter aus. Dieses zweite Gutachten nach § 109 SGG, solange es kompetent erstellt, rechtsssicher formuliert und von einem erfahrenen Gutachter erstellt wird kann dann zu einem ganz anderen Ergebnis kommen, als das Erstgutachten. Es liegt also hier auf der Hand, dass die Erfolgsaussichten so erheblich steigen können, und zudem der Kläger die zunächst ausgelegten Kosten (nach ZVEG) für das Gutachten nach § 109 SGG (falls die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt) vom Gericht später auch noch erstattet bekommen könnte. Gutachten Neurologie Privatambulanz Neurologie

Stuerenburg
PD Dr. Hans Jörg Stürenburg
Gneisenaustrasse 41
30175 Hannover
Deutschland
E-Mail: drmedstue@yahoo.com
Homepage: http://www.docvadis.de/hansjoerg-stuerenburg/index.html
Telefon: 01705220630

Gutachter Neurologie, Medizin, Chefarzt Neurologie

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