MedRegress.de - Portal zur Regress Versicherung ist online
Meldung von: medregress.de gmbh - 05.09.2013 09:24 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Dresden, den 04.09.2013- Mit dem Internetportal www.MedRegress.de steht ab sofort jedem niedergelassenen Arzt und Zahnarzt ein Informationsangebot zum Thema Regressversicherung zur Verfügung.
Grundlage ist der § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot SGB V
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.
(3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewußt oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regreßverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.
Um existenzbedrohende Rückforderungen auszuschließen und abzuwehren, wurde diese Vermögensschadenhaftpflichtversicherung MedRegress.de entwickelt. Die ideale Lösung für Ärzte und Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten sowie Zahnärzte.
Wir unterstützen Ihre Souveränität im Streitfall durch
- Vermögensschutz
- Zeit- und Kostenersparnis im Prüfverfahren
- professionelle Abwicklung durch Juristen
- Wertsteigerung Ihrer Arztpraxis und Nachhaftung
Berechnen Sie direkt Ihre Prämie und suchen Ihren Versicherungsmakler vor Ort. Neben Detailinformationen, Versicherungsbedingungen und Schadenabwicklung sind auch interessante Presseartikel zum Thema hinterlegt.
www.MedRegress.de
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.
(3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewußt oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regreßverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.
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Firmenkontakt:medregress.de gmbh
christian ring
schnorrstraße 70
01069 dresden
E-Mail: c.ring@cfmgmbh.de
Telefon: 0351-6475147
Homepage: http://www.medregress.de
Firmenbeschreibung:Versicherungsmakler für das Heilwesen
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