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Mobbing am Arbeitsplatz

Meldung von: Bredereck & Willkomm - 03.07.2013 18:20 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Mobbing/Bossing: Was kann der Arbeitnehmer tun, wenn er gemobbt wird? Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Mobbing und Bossing sind Themen, die aus dem Arbeitsleben heute oft nicht wegzudenken sind. Es entstehen enorme volkswirtschaftliche Schäden, durch die verursachten Arbeitsunfähigkeiten der Opfer. Der Gesetzgeber ignoriert das Problem.

Grundsätzlich hat der gemobbte Arbeitnehmer auch rechtliche Möglichkeiten, sich gegen das Mobbing zu wehren. Er darf vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser ihn wirksam gegen das Mobbing schützt. Notfalls muss der Arbeitgeber arbeitsrechtlich gegen den Aggressor vorgehen (Versetzung, Abmahnung, im Extremfall Kündigung). Wird ein Arbeitnehmer wegen des Mobbings krank - etwa weil er in den Zustand eines burn-out gebracht wird - hat er gegen den Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch, der vor Gericht durchsetzbar ist. Wie viel der Arbeitnehmer fordern darf, hängt von der Beeinträchtigung ab, die der gemobbte Arbeitnehmer erleiden musste.

In der Praxis ist Mobbing teilweise schwer nachzuweisen. Nicht jede Gemeinheit im Büro ist ein Mobbing oder Bossing (Mobbing durch den Chef). Hinter dem Mobbing muss System stecken. Nur eine aufeinander aufbauende Reihe von erniedrigenden oder diskriminierenden Handlungen, die das Ziel haben, den gemobbten Mitarbeiter fertig zu machen und aus der Abteilung oder aus der Firma zu drängen, ist Mobbing. Nur dann kann der gemobbte Mitarbeiter Schutz vom Arbeitgeber, Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen.

Man sollte sich von einzelnen spektakulären Urteilen nicht irritieren lassen: Die Durchsetzung von Ansprüchen wegen Mobbing ist in Deutschland äußerst kompliziert. Der Gesetzgeber bleibt leider untätig und lässt die Opfer ohne ausreichenden Schutz. Vor Gericht scheitern viele Klagen an den regelmäßig sehr hohen Anforderungen an die Darlegungslast. Wenn Arbeitnehmer realisieren, dass sie Mobbingopfer sind, fehlt regelmäßig die Kraft über längere Zeit noch ein Mobbingtagebuch zu führen. Die meisten werden dann krank. So ist es schwer, das Mobbing vor Gericht darzulegen und die einzelnen Handlungen zu beweisen. Derzeit ist nicht damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber in absehbarer Zeit tätig wird.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Wer sich durch Mobbing belästigt fühlt, sollte umgehend beginnen ein Mobbingtagebuch zu führen und dafür zu sorgen, dass Zeugen demütigendes Verhalten von Kollegen oder dem Chef mitbekommen. Nur mit einem präzise geführten Mobbingtagebuch hat der Arbeitnehmer Chancen, seine Rechte gegen den Arbeitgeber oder die mobbenden Kollegen vor Gericht durchzusetzen.

3.7.2013

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

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