Nachfolge im Unternehmen: Pflichtteilsergänzungsansprüche
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 28.06.2013 10:20 Uhr
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Ferner ist zu klären, welcher konkrete Fall der Auflösung vorliegen könnte. Denn wenn bei Personengesellschaftsanteilen die Auflösung aufgrund des Todes eines Gesellschafters erfolgt, ist es durch sogenannte Fortsetzungsklauseln möglich, dass Fortwähren der Gesellschaft festzulegen. Es ist von zentraler Bedeutung, dass im oben benannten Fall nur ein Fortwähren unter den verbleibenden Gesellschaftern machbar ist. In sog. Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag sollte eingehend bestimmt werden, ob und inwieweit ein Anteil der Gesellschaft vererbt werden kann.
Bei der Analyse der Pflichtteilsansprüche sollte der Fokus in erster Linie auf die Nachfolgeklauseln gerichtet sein. Nur so ist es möglich zu prüfen, ob Pflichtteilsergänzungsansprüche überhaupt gegeben sind.
Die Übertragung eines Unternehmens sollte gut überlegt und sogfältig geplant sein. Denn scheidet ein Unternehmenseigner aus, gilt es, einen passenden Nachfolger zu finden. Die Unternehmensübertragung stellt oftmals für die Beteiligten ein komplexes und langwieriges Unterfangen dar. Gerade bei einem Familienunternehmen kann z.B. die Übertragung des Betriebes an einen Familienangehörigen oft nahe liegen.
Die sich ergebenden, diversen Gestaltungsspielräume sollten dennoch effizient genutzt werden. Ferner sollten diese Gestaltungmöglichkeiten auch von der steuerlichen Seite betrachtet werden. Ratsam ist es, bereits im Stadium der Planung einer Unternehmensübertragung einen versierten und fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich von diesem nicht nur beraten sondern auch helfen zu lassen, alle relevanten rechtlichen Aspekte in der Gesamtschau zu überblicken. So können Interessen bestmöglich umgesetzt und eine entsprechende Strategie entwickelt werden.
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