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Nachlasskapital und Steuerpflicht

Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 28.01.2013 09:14 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Nachlasskapital und Steuerpflicht
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com erläutern dazu: Steht eine Erbschaft an, so sehen sich die Erben sowohl neuen Rechten als auch Pflichten gegenübergestellt. Die Pflicht, eine umfassende, die Erbschaft einbeziehende Steuererklärung abzugeben, ist dabei vielen Erben nicht bewusst. Schnell kann sich der Erbe so der Steuerhinterziehung strafbar machen, sollte er unversteuertes Vermögen im Nachlass nicht dem Finanzamt melden.

So beinhalten heute viele Erbschaften Vermögen, welche zu Lebzeiten der Erblasser nicht ordnungsgemäß versteuert wurden. Beispielsweise wurden zu versteuernde Zinsen von Kapitalanlagen im Ausland unterschlagen. Im Zuge der Erbschaft geht dieses unversteuerte Vermögen zwar auf den Erben über, den Charakter des "Schwarzgeldes" verliert es dabei jedoch nicht. Auch die Erben der damaligen Steuersünder können mithin strafrechtlich verfolgt werden.

Im Zuge der behördlichen Ermittlung von Steuersündern und des Ankaufs von Steuerdateien in der Schweiz droht nicht nur Geldanlegern eine entsprechende Strafverfolgung, sondern auch den Erben, sollten sie ihr geerbtes nachzuversteuerndes Vermögen nicht umgehend dem Finanzamt anzeigen.

Dabei sind der Wert der Erbschaft und somit ihre steuerrechtliche Würdigung für den Erben als Rechtslaien schwierig einzuschätzen. Auch kann der Ablauf etwaiger Verjährungsfristen möglicher rechtlicher Schritte drohen. Bei Unsicherheiten sollten sich die betroffenen Erben daher unbedingt rechtliche Hilfe holen. Ein qualifizierter Anwalt zeigt Ihnen als Betroffenen die rechtlichen Möglichkeiten auf und weist Sie darauf hin, dass im Falle einer vorangegangenen Steuerhinterziehung auch die Ausschlagung der Erbschaft in Betracht kommen kann.

Darüber hinaus kann die Selbstanzeige ein Weg raus aus der strafrechtlich bedenklichen Situation sein, soweit die Tat noch nicht von der zuständigen Behörde aufgedeckt wurde. Der Schritt einer solchen Selbstanzeige sollte gut durchdacht werden und bei anstehender Durchführung schnell vollzogen werden. Auch hier ist rechtlicher Beistand dringend anzuraten, um mit Hilfe eines erfahrenen Anwaltes jegliche Fehler ausschließen zu können.

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