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Neue Sicherheitskennzeichnung: Betriebe sollten kurzfristig umstellen

Meldung von: Dr. Schulz Public Relations GmbH - 06.06.2013 09:42 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Neue Sicherheitskennzeichnung: Betriebe sollten kurzfristig umstellen
Neue Sicherheitskennzeichnung: Betriebe sollten kurzfristig umstellen
ASR A1.3 regelt ab sofort die Verwendung von Rettungs-, Warn- und Brandschutzzeichen für alle Arbeitsstätten in Deutschland

Kassel. - Ab sofort gilt die neu überarbeitete Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 für alle Betriebe in Deutschland. Demnach müssen Arbeitgeber für ihre Betriebsstätten die international und europäisch abgestimmten Sicherheitszeichen verwenden, die in der Norm DIN EN ISO 7010 enthalten sind. Darauf macht der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) aufmerksam.

Man unterscheidet zwischen Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen. Diesen sind unterschiedliche graphische Symbole und Farben zugeordnet. Beim Brandschutz ist jeweils ein Quadrat in der Sicherheitsfarbe Rot mit dem entsprechenden Symbol zu verwenden, beispielweise der Hinweis auf einen Feuerlöscher, einen Brandmelder oder den Löschschlauch. Betroffen von der neuen Kennzeichnungspflicht sind auch Flucht- und Rettungspläne, die entsprechend angepasst werden müssen. Details dazu finden sich auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter www.baua.de.

Eine Übergangsfrist ist in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten ASR A1.3 nicht vorgesehen. "Wir empfehlen daher allen Arbeitgebern eine kurzfristige Umstellung und Unterweisung der Beschäftigten", so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf.

"Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitskennzeichen in bestehenden Arbeitsstätten nicht an", so Wege weiter, "hat er mit einer Gefährdungsbeurteilung selbst zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen weiterhin angewendet werden können, so wörtlich das BMAS. Arbeitgeber sollten wegen des neuen Standes der Sicherheitstechnik die neuen Kennzeichen einsetzen; insbesondere die Zeichen F001 bis F006, die den Brandschutz betreffen und im Sinne der globalen Harmonisierung erheblich verändert wurden."

Kompetenter Rat vom qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb vor Ort

Behilflich bei der Umstellung auf die neuen Sicherheitskennzeichen sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe vor Ort, die beispielweise im Internet unter www.bvbf.de abgerufen werden können. Sie sind zudem auch in allen anderen Fragen rund um den privaten und betrieblichen Brandschutz der kompetente Absprechpartner.

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Firmenkontakt:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Assessor jur. u. Diplom-Verwaltungswirt Carsten Wege
Friedrichsstraße 18
34117 Kassel
E-Mail: info@bvbf.de
Telefon: 0561 - 288 64 0
Homepage: http://www.bvbf.de


Firmenbeschreibung:
Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. Ist der Fachverband von Brandschutz-Fachbetrieben, -Fachhändlern und -Dienstleistern in Deutschland. Unsere Mitgliedsunternehmen bieten das gesamte Spektrum der technischen Dienstleistungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz auf hohem Niveau. Eine wesentliche Aufgabe des bvbf ist die Förderung des Brandschutz-Gedankens in der Öffentlichkeit. Denn vorbeugender Brandschutz schützt das Leben und die Gesundheit von Menschen sowie den Bestand der Umwelt.

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Straße 190
50937 Köln
E-Mail: info@dr-schulz-pr.de
Telefon: 0221 - 42 58 12
Homepage: http://www.dr-schulz-pr.de


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