OLG München bestätigt: Prospektfehler bei Debi Select Flex Fonds GbR
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 08.07.2013 09:25 Uhr
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Das Gericht führte aus, die geltend gemachten Fehler lägen vollständig vor. Weiter stützte es sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die tätigen Anlageberater und Prospektverantwortlichen die Pflicht hätten, Anleger im Rahmen der Zeichnung vollumfänglich über bestehende Risiken aufzuklären, welche die Investition berge. Folge dessen ist wohl, dass viele Anleger Klage gegen die Anlageberater, deren Gesellschaften und Geschäftsführer eingereicht haben, da sie im Hinblick auf die bestehenden Risiken der Anlage nicht richtig beraten worden sein sollen.
Dabei besteht bei der Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht nur ein geringes Risiko. Zunächst besteht keine Haftungsbegrenzung, sodass die Beteiligten für alle bestehenden Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem Privatvermögen haften. Wird ein Anleger über dieses und andere Risiken nicht aufgeklärt, so ist es unter Umständen möglich, eine Rückabwicklung der Beteiligung vorzunehmen. Dann wären die Anleger so zu stellen, als hätten sie die betreffende Anlage nicht gezeichnet, sodass dementsprechend auch eine Freistellung für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft erfolgt und die Gerichtskosten von der Beklagten zu tragen sind.
Schäden und Verluste aus einer solchen Beteiligung sollten nicht einfach so hingenommen werden. Ein im Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt kann den Fall prüfen und möglicherweise dafür sorgen, dass das eingesetzte Kapital noch nicht verloren ist. Nach einer umfassenden und einzelfallbezogenen Prüfung kann er den geschädigten Anlegern behilflich sein, eventuell bestehende Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Mit der Einholung des Rechtsrates bei einem Rechtsanwalt sollten sich Anleger nicht zu viel Zeit lassen, ansonsten droht die Verjährung einzutreten.
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