Pflichtteilsergänzungsansprüche bei Unternehmensnachfolge
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 25.02.2013 09:43 Uhr
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Ferner sollte abgeklärt werden, welcher Fall der Auflösung vorliegt. Denn trete bei Personengesellschaftsanteilen der Fall ein, dass die Auflösung aufgrund des Todes eines Gesellschafters geschieht, kann durch sog. Fortsetzungsklauseln das Fortbestehen der Gesellschaft festgelegt werden. Zu beachten ist, dass in diesem Fall nur ein Fortbestehen unter den verbleibenden Gesellschaftern möglich ist. Ob und inwieweit ein Anteil der Gesellschaft vererbt werden kann, sollte in sog. Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.
Eine Beachtung dieser Nachfolgeklauseln ist bei einer Analyse der Pflichtteilsansprüche in den meisten Fällen unumgänglich. Denn erst dann kann geklärt werden, ob Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen.
Die Übertragung eines Unternehmens sollte gut überlegt und geplant sein. Scheidet ein Unternehmenseigner aus, gilt es, einen passenden Nachfolger zu finden. Die Unternehmensübertragung stellt oftmals ein komplexes und langwieriges Unterfangen dar. Gerade bei einem Familienunternehmen kann z.B. die Übertragung des Betriebes an einen Familienangehörigen oft nahe liegen.
Die sich ergebenden, diversen Gestaltungsspielräume sollten dennoch effizient genutzt werden. Ferner sollten diese Gestaltungmöglichkeiten auch von der steuerlichen Seite betrachtet werden. Ratsam ist es, bereits im Stadium der Planung einer Unternehmensübertragung einen versierten Rechtsanwalt aufzusuchen und sich von diesem nicht nur beraten sondern auch helfen zu lassen, alle relevanten rechtlichen Aspekte in der Gesamtschau zu überblicken. So können Interessen bestmöglich umgesetzt und eine entsprechende Strategie entwickelt werden.
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