Pflichtteilsstrafklauseln im Erbrecht
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 03.10.2012 21:58 Uhr
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Eine solche Pflichtteilsklausel werde durch die bewusste Geltendmachung des Pflichtteils in Kenntnis der Klausel ausgelöst. Welches Verhalten hier im Einzelfall ausreiche, sei mit der Klausel allein allerdings noch nicht festgelegt, sondern richte sich nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen des Testierenden. Aus einer objektivierten Sicht sei davon auszugehen, dass der Erblasser mit der Sanktionsklausel seinen überlebenden Ehegatten vor einer vorzeitigen Schmälerung der als Einheit gesehenen Erbmasse schützen, sowie ihm die persönlichen Belastungen ersparen wolle, die mit einer Auseinandersetzung mit dem (angeblich) Pflichtteilsberechtigten regelmäßig verbunden seien. Dabei erfordere die bewusste Geltendmachung dann lediglich ein ernsthaftes Verlangen des Pflichtteils gegenüber dem Erben, nicht dagegen dessen erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung oder die Ausschlagung des Nacherbes.
Das deutsche Erbrecht ist durchdacht, aber oftmals für Laien nur schwer verständlich. Trotzdem setzen viele Erblasser ihr Testament ohne professionelle Hilfe auf. Die Folgen können sein: ein unwirksames Testament und Streit unter den Erben. Ein im Erbrecht tätiger Anwalt beugt vor. Ein Rechtsrat von einem im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt garantiert ein einwandfreies Testament. Wenn Sie Ihren Nachlass mit dieser Hilfe ordnen, können Sie sicher sein, dass Ihre Erben Ihren letzten Willen respektieren.
Fehlt das Testament, bestimmt das Gesetz die Erben und die Erbanteile.
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