Interessante Artikel

Sind Casino-Vergleichsportale seriös?

 

Interessante Links

301 Moved Permanently

301 Moved Permanently


nginx


 

Toplisten

» Domainwert
» Pagerank
» Backlinks
» Alexa Rank
» Eurowert

 

Letzte Domainbewertungen

»  wew.lets-swing.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 59,22 €
wew.lets-swing.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 91,94 €
www.gymx9.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.com
DomWert: 16,81 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.gymx9.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.x9nrg.com
DomWert: 16,78 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.x9nrg.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.damenglanz.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 82,75 €
www.damenglanz.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.metafreak.io
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 20,94 €
www.metafreak.io - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.berliner-buchdruck.de
DomWert: 18,02 / 100 Pkt. - 80,02 €
www.berliner-buchdruck.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  shop.ai
DomWert: 17,36 / 100 Pkt. - 30,62 €
shop.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.lern.ai
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 24,13 €
www.lern.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.photovoltaik-aurich.d...
DomWert: 17,22 / 100 Pkt. - 73,52 €
www.photovoltaik-aurich.d... - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage

 

Haftungsausschluss

Die auf Domainwert24.de veröffentlichten Meldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an Domainwert24.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Rückforderungen bereits ausgezahlter Ausschüttungen wohl nicht zulässig

Meldung von: GRP Rainer LLP - 24.04.2013 09:51 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Rückforderungen bereits ausgezahlter Ausschüttungen wohl nicht zulässig
Rückforderungen bereits ausgezahlter Ausschüttungen wohl nicht zulässig
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Im Zuge des wirtschaftlichen Einbruchs vieler Fonds wird für ihre Erhaltung meistens neues Kapital benötigt. Häufig werden dafür bereits an die Anleger ausgezahlte Ausschüttungen zurückgefordert.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In der Regel werden bezüglich nicht rentabler Fondsbeteiligungen Rechtsstreitigkeiten gerichtlich ausgetragen, in denen oft falsch beratene Anleger die Fondsgesellschaften zur Rechenschaft ziehen. Erst kürzlich lag der Fall jedoch so, dass die Fondsgesellschaft den Anleger vor Gericht brachte.

Dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 12.03.2013 (Az.: II ZR 73/11) lag mithin ein Fall zugrunde, in dem die Fondsgesellschaft allem Anschein nach eben zur Wiederbelebung des betroffenen Fonds eine Investition der Anleger einforderte. Dazu genutzt werden sollten den Anlegern bereits zuvor ausgezahlte Ausschüttungen aus der Kapitalanlage, so wollte es die Fondsgesellschaft vorschreiben. Dabei berief sie sich auf eine Freiheit in den Fondsgesellschaftsverträgen, nach der die ausgezahlten Ausschüttungen den Anlegern lediglich als Darlehen gewährt wurden. Die Fondsgesellschaft sah darin ihr Recht, die Ausschüttungen von den Anlegern zwingend als "frisches Kapital" zurückzufordern.

Als dieser Aufforderung ein Anleger nicht nachkam, verklagte die Fondsgesellschaft eben diesen auf die benannte Rückzahlung. Sowohl das Landgericht Dortmund (Az.: 18 O 162/09 und 18 O 163/09) also auch das Oberlandesgericht Hamm (Az. I-8 U 132/10 und I-8 U 133/10) gaben noch der Fondsgesellschaft Recht. Der betroffene Anleger gab jedoch nicht auf und so landete der Fall schließlich vor dem BGH.

Die Karlsruher Richter urteilten in der Sache jedoch entgegen ihrer Kollegen und hoben die Urteile der Vorinstanzen auf. Sie erklärten, den vorliegenden Gesellschaftsverträgen keinen Rückzahlungsanspruch der Fondsgesellschaft entnehmen zu können. Dem Gericht nach müssten die Verträge dazu explizit und eindeutig eine solche Anspruchsvereinbarung aufweisen. Denn allein der Umstand, dass die Beträge nach dem Gesellschaftsvertrag unabhängig von einem erwirtschafteten Gewinn ausgeschüttet wurden, lässt nach Ansicht des Gerichtes einen Rückzahlungsanspruch nicht entstehen.

Fest steht, dass zahlreiche Anleger unter dem Druck der teils barsch formulierten Rückzahlungsforderungen die erhaltenen Ausschüttungen bereits an die Gesellschaft zurückzahlten. Obwohl die Rückzahlung mithin freiwillig erfolgte, können jedoch auch diese betroffenen Anleger - mit Verweis auf die dargelegte Rechtsprechung des BGH - das Geld ihrerseits gegebenenfalls zurückfordern. Ein im Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt steht den Anlegern dabei beratend zur Seite.

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: info@grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Homepage: http://www.grprainer.com


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com


» © 2025 by Domainwert24.de. Alle Rechte vorbehalten. «
» pd Domainbewertung V2.1.6 © 2011-2025 by pd81.net - PHP Scripte. «