Rabattuebertragung bei Abschluss einer Autoversicherung
Meldung von: kfzversicherungsvergleich.net - 07.10.2012 14:28 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Mit der Rabattuebertragung bei Abschluss einer Autoversicherung lässt sich so manch wertvoller Euro in der Höhe des Versicherungsbeitrages sparen.
Wer heute ein Auto unterhalten muss, ist aufgrund der hohen Unterhaltungskosten, wie Benzin, Inspektionen, Winterbereifung und den normalen Verschleißerscheinungen oftmals finanziell sehr stark belastet. Daher kann durch eine Rabattuebertragung in der Autoversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Einstufung in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse erfolgen und somit in den Genuss kommen, weniger Versicherungsbeiträge zu zahlen.
Das Rabattsystem der Autoversicherungen regelt sich nach der Schadensfreiheit, d.h. wer keinen selbst verschuldeten Unfall über die Versicherung abwickelt und den Ausgleich des Schadens über die Versicherungsdeckung abwickelt, sinkt jährlich in den Prozenten. Die Einstufung in diese prozentualen Höhen fängt bei 230 % an und verringert sich mit den unfallfreien Jahren bis auf 30 %. Diese Prozente werden jeweils dem entsprechenden Kfz-Halter, der dann zum Versicherungsnehmer wird, gewährt. Wer nun aufgrund von Alter oder Krankheit das Autofahren aufgeben will bzw. muss, kann eine bestehende Autoversicherung und die als Versicherungsnehmer erzielte Schadensrabattfreiheit, auf eine andere Person übertragen. Die Bedingungen, die für die Übertragung eines bestehenden Rabattes auf jemanden anderen erforderlich sind, müssen jedoch eingehalten und entsprechend auch belegt werden.
Die Autoversicherungen stimmen der Übertragung von bestehenden Rabattbeträgen zu, wenn dieser auf eine Person übertragen werden soll, der in einem persönlichen Verhältnis zum bisherigen Versicherungsnehmer steht. Dies kann also der Ehepartner, der Lebensgefährte oder aber auch Personen sein, die 1. Grades mit dem bisherigen Versicherungsnehmer verwandt sind. Die Übertragung muss zu Lebzeiten schriftlich und persönlich von dem alten Versicherungsnehmer unterschrieben, auf einem speziellen Formular der Versicherungsgesellschaft erfolgen. Dies kann auch noch erfolgen, wenn der Vertrag bis zu 6 Monate vorher beendet wurde.
Die Runterstufung des neuen Versicherungsnehmers ist zudem aber noch davon abhängig, wie lange der neue Vertragspartner bereits seine Fahrerlaubnis hat. Wenn z.B. der neue Vertragspartner erst seit 3 Jahren die Fahrerlaubnis besitzt, so erhält er eine Reduzierung in die SF-Klasse 3. Hier ist also die Rabattuebertragung nicht in voller Höhe möglich, denn die Abstufung kann nur in dem Maße erfolgen, die der neue Versicherungsnehmer in dieser Zeit (d.h. 3 Jahre unfallfreies Fahren) hätte selbst erreichen können. Hier muss dann zusätzlich bei der Versicherung die Kopie der Fahrerlaubnis des neuen Versicherungspartners vorgelegt werden. Eine erneute Rückübertragung auf den alten SF-Besitzers ist allerdings nicht möglich. Die neuen Rabattstufen gelten für den Haftpflicht und Vollkaskoschutz. Die Teilkasko besitzt keine Einteilung in SF-Klassen und kann daher nicht greifen.
Mehr Infos zur Übertraguung des Rabatts unter kfzversicherungsvergleich.net/rabattuebertragung.php
Das Rabattsystem der Autoversicherungen regelt sich nach der Schadensfreiheit, d.h. wer keinen selbst verschuldeten Unfall über die Versicherung abwickelt und den Ausgleich des Schadens über die Versicherungsdeckung abwickelt, sinkt jährlich in den Prozenten. Die Einstufung in diese prozentualen Höhen fängt bei 230 % an und verringert sich mit den unfallfreien Jahren bis auf 30 %. Diese Prozente werden jeweils dem entsprechenden Kfz-Halter, der dann zum Versicherungsnehmer wird, gewährt. Wer nun aufgrund von Alter oder Krankheit das Autofahren aufgeben will bzw. muss, kann eine bestehende Autoversicherung und die als Versicherungsnehmer erzielte Schadensrabattfreiheit, auf eine andere Person übertragen. Die Bedingungen, die für die Übertragung eines bestehenden Rabattes auf jemanden anderen erforderlich sind, müssen jedoch eingehalten und entsprechend auch belegt werden.
Die Autoversicherungen stimmen der Übertragung von bestehenden Rabattbeträgen zu, wenn dieser auf eine Person übertragen werden soll, der in einem persönlichen Verhältnis zum bisherigen Versicherungsnehmer steht. Dies kann also der Ehepartner, der Lebensgefährte oder aber auch Personen sein, die 1. Grades mit dem bisherigen Versicherungsnehmer verwandt sind. Die Übertragung muss zu Lebzeiten schriftlich und persönlich von dem alten Versicherungsnehmer unterschrieben, auf einem speziellen Formular der Versicherungsgesellschaft erfolgen. Dies kann auch noch erfolgen, wenn der Vertrag bis zu 6 Monate vorher beendet wurde.
Die Runterstufung des neuen Versicherungsnehmers ist zudem aber noch davon abhängig, wie lange der neue Vertragspartner bereits seine Fahrerlaubnis hat. Wenn z.B. der neue Vertragspartner erst seit 3 Jahren die Fahrerlaubnis besitzt, so erhält er eine Reduzierung in die SF-Klasse 3. Hier ist also die Rabattuebertragung nicht in voller Höhe möglich, denn die Abstufung kann nur in dem Maße erfolgen, die der neue Versicherungsnehmer in dieser Zeit (d.h. 3 Jahre unfallfreies Fahren) hätte selbst erreichen können. Hier muss dann zusätzlich bei der Versicherung die Kopie der Fahrerlaubnis des neuen Versicherungspartners vorgelegt werden. Eine erneute Rückübertragung auf den alten SF-Besitzers ist allerdings nicht möglich. Die neuen Rabattstufen gelten für den Haftpflicht und Vollkaskoschutz. Die Teilkasko besitzt keine Einteilung in SF-Klassen und kann daher nicht greifen.
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