Rechtsanwälte: Mehrheit für Schaffung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Meldung von: GBS-Die PublicityExperten - 18.01.2013 10:07 Uhr
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RA Dr. Matthias Kilian
In der Studie des Soldan Instituts teilten nur 29% der Befragten die insbesondere aus der Rechtswissenschaft formulierte Kritik, dass die PartGmbB einen systemfremden Bruch im Personengesellschaftsrecht mit sich bringe, das traditionell von der persönlichen Haftung handelnder Gesellschafter geprägt ist. Die deutliche Mehrheit der Anwälte, die die PartGmbB begrüßt, stimmt allerdings zu 62% den Plänen des Gesetzgebers zu, an das Haftungsprivileg die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zu knüpfen, die mit einer Deckungssumme von 2,5 Mio. EUR die generelle Versicherungspflicht für Rechtsanwälte um das Zehnfache übersteigt.
Rechtsanwalt Dr. Matthias Kilian, Direktor der Soldan Instituts: "Der Gesetzgeber findet mit seinen Plänen zur Schaffung der PartGmbB breite Zustimmung in der Anwaltschaft. Allerdings zeigt eine Detailanalyse, dass fast die Hälfte der Einzelanwälte die PartGmbB als systemwidrig ablehnt. Dies dürfte eine deutliche Mahnung an den Gesetzgeber sein, bei seinen Bemühungen zur Verbesserung der Haftungssituation von Freiberuflern die Bedürfnisse von Einzelkanzleien und -praxen nicht aus dem Auge zu verlieren - ihnen bleibt auch weiterhin nur die bei Anwälten unbeliebte Rechtsform der GmbH."
Hinweise:
Die Befragung erfolgte im Rahmen einer Studie, für die bundesweit 1.200 Rechtsanwäl-tinnen und Rechtsanwälte zum Risikomanagement in Rechtsanwaltskanzleien befragt worden sind.
Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) hat der Gesetzgeber 1995 als Rechtsform für Angehörige freier Berufe geschaffen. In ihr haften neben der Gesellschaft nur jene Gesellschafter für Berufsausübungsfehler, die an der Bearbeitung eines Auftrags beteiligt waren. In der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) soll die persönliche Haftung auch dieser auftragsbearbeitenden Gesellschafter entfallen, wenn die Gesellschaft über risikoadäquaten Versicherungsschutz verfügt (für Rechtsanwälte ist ein Versicherungsschutz in Höhe von 2,5 Mio. EUR geplant). Der entsprechende Gesetzentwurf ist im August 2012 in das parlamentarische Verfahren eingebracht worden, am 7.11.2012 fand eine Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages statt.

Soldan Institut für Anwaltmanagement e.V.
Dr. Matthias Kilian
Weyertal 59
50937 Köln
E-Mail: kilian@soldaninstitut.de
Telefon: 0221 5481 1123
Homepage: http://www.soldaninstitut.de

Über das Soldan Institut
Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützt.

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