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Rein in die "bAV" - Raus aus dem "Rechtsberatungsschlaf"

Meldung von: Kenston Services GmbH - 05.12.2012 11:44 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Sebastian Uckermann, Autor des aktuellen Beitrages aus der NZA Beilage 3/2012 Seite 1 (zu Heft 21/2012), nimmt Stellung zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Rein in die "bAV" - Raus aus dem "Rechtsberatungsschlaf"
Deutscher bAV Service
Die bAV einer der komplexesten Anwendungsbereiche der Jurisprudenz. Gerade das interdisziplinäre Zusammenwirken von unterschiedlichen Rechtsbereichen, wie bei dem klassischen Zivilrecht, dem Arbeitsrecht, dem Steuerrecht, dem Bilanzrecht, dem Sozialversicherungsrecht und dem Versicherungsvertragsrecht führt dazu, dass viele Rechtsberater diesen interessanten Bereich meiden. Allerdings: Die bAV ist ein unverzichtbarer Baustein unseres Alterssicherungssystems. Ohne arbeitgebergestützte Versorgungswerke werden sich die absehbaren Versorgungsengpässe der gesetzlichen Rentenversicherung wohl kaum egalisieren lassen. Gerade deshalb ist es unabdingbar, dass die qualifizierte Rechtsanwendung der bAV auf zahlenmäßig "breite Schultern" verteilt wird, indem sich die rechtsberatenden Berufsträger dieser bisher vernachlässigten Rechtsmaterie öffnen und neue Aufgabenfelder erschließen.

Fatalerweise erfolgt zudem aktuell eine am Thema vorbeigehende Markt-Diskussion, wonach mangelnde bAV-Durchdringungsquoten in Unternehmen mit einer mangelnden Arbeitnehmersensibilisierung statt einer falschen Arbeitgeberaufklärung begründet werden. Zur Erinnerung: nur der Arbeitgeber entscheidet, ob bAV im Unternehmen eingeführt wird. Zwingend ist daher eine umfassende Rechtsberatung der Arbeitgeberseite zur individuellen bAV-Gestaltung durch unabhängige Beratungsunternehmen mit Rechts- und ohne (gegebenenfalls gleichzeitige) Versicherungsmaklererlaubnis. Mögliche Interessenkollisionen werden somit bereits im Vorfeld ausgeschlossen und die Vorgaben des BGH zur Beraterauswahl eingehalten.
Einmal mehr wird somit sichtbar, dass die Beratung und Einrichtung sowie die laufende Überwachung von bAV-Systemen in der hochwertigen Beratung technischen, rechtlichen und organisatorischen Aufwand erfordert und damit Unternehmensressourcen bindet.
Der "Deutsche bAV Service", als markenrechtlich geschützter Sondergeschäftsbereich der Kenston Services GmbH und der KENSTON Unternehmensgruppe, ermöglicht daher die Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung - samt integrierter umfassender Rechtssicherheit - für Unternehmen aus allen Bereichen von der kleinen "Ein-Mann-GmbH" bis hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen.
In der Zusammenführung der Komponenten des "Deutschen bAV Service" mit den individuellen Unternehmensbelangen sowie der diesbezüglich möglichen inhaltlichen Anpassung der Technologie entsteht Innovation und Einzigartigkeit. Rechtsberatende und sonstige erlaubnispflichtige Beratungsdienstleistungen werden in diesem Zusammenhang von befugten Dienstleistern bzw. Sozietäten übernommen.

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Firmenkontakt:
Kenston Services GmbH
Ann Pöhler
Hohenstaufenring 48-54-
5674 Köln
E-Mail: ap@kenston-services.de
Telefon: 0221/9333933-10
Homepage: http://kenston.de/


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Über den »Deutschen bAV Service« und die Kenston Services GmbH
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