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Riester-Rente - Ordentliche Rendite dank Zulagen

Meldung von: Vermögensberater für Deutsche Vermögensberatung AG - 31.07.2013 13:30 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Die Riester-Rente ist längst etabliert. Über zehn Jahre nach der Einführung gibt es fast keinen Alternativen zu Ihr. Doch die Wahl der richtigen Vertragsform ist entscheidend für den Erfolg der Altersvorsorge.
Riester-Rente - Ordentliche Rendite dank Zulagen
Thomas Eckert
Der wichtigste Faktor für den Erfolg einer Riester-Rente sind die staatlichen Zulagen und die steuerliche Absetzbarkeit der Vorsorgebeiträge. Um diese zu erhalten müssen Sparer mindestens vier Prozent des Bruttojahreseinkommens jährlich eingezahlen. Die staatlichen Zulagen können von diesem Bertrag abgezogen werden und maximal dürfen 2.100 Euro in den Vertrag gezahlt werden.

Das Finanzamt zahlt mit

Dieses Beispiel für eine alleinerziehende Mutter mit vierjährigem Kind verdeutlicht, wie attrakti riestern sein kann: Die Mutter verdient 18.000 Euro pro Jahr und erhält für ihren Riester-Vertrag die Grundzulage von 154 Euro sowie 300 Euro Kinderzulage für ihren Sohn. Sie braucht daher nur knapp 266 Euro aus dem eigenen Geldbeutel in den Riester-Vertrag einzuzahlen, um so zusätzlich zur staatlichen Förderung von 434 Euro auf den notwendigen Mindesteigenbeitrag von 720 Euro zu kommen. Das Finanzamt zahlt also in diesem Fall sogar doppelt so viel ein wie sie selbst. Für die Mutter ergibt sich so ein Sparbetrag von 22,17 Euro pro Monat.

Verschenken Sie nicht unnötig Geld

Nach aktuellen Statistiken erhielten im Jahr 2009 nur knapp die Hälfte der Riester-Sparer die volle Grundzulage von 154 Euro. Jeder sechste davon hat sogar nur weniger als die Hälfte erhalten. Von insgesamt 13,25 Millionen Riester-Policen im Jahr 2009 verzichteten sogar knapp drei Millionen ganz auf die Zulage. Nur bei den Familien sehen die Zahlen anders aus.

Dabei hat jeder die Möglichkeit einen Dauerzulagenantrag zu stellen, auch noch bis zu zwei Jahren rückwirkend. Bis Dezember 2013 haben also alle Riester-Sparer, die ihren Vertrag 2011 abgeschlossen und noch keinen Zulagenantrag gestellt haben, dafür Zeit. Falls sich etwas ändert, z.B. ein weiteres Kind dazukommt, kann das jederzeit nachgemeldet werden. In diesem Fall gibt es für das Neugeborene 300 Euro Zulage obendrauf. Oft bedeutet das, dass dann noch weniger Eigenkapital notwendig ist um die vollen Zulagen zu erhalten. Die Vier-Prozent-Regelung für die volle Riester-Rente Förderung muss auch dann neu kalkiuliert werden, wenn sich das relevante Bruttogehalt geändert hat.

Als Produktempfehlung kann ich vor allem die DWS RiesterRente Premium empfehlen. Diese zeichnet sich besonders durch eine niedrige Kostenstruktur in Kombination mit erstklassigen Renditechancen aus.

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Vermögensberater für Deutsche Vermögensberatung AG
Thomas Eckert
Kirchstr. 8
45699 Herten
E-Mail: info@vermoegensberatung-eckert.de
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