S&K-Gruppe: Staatsanwaltschaft gibt weitere Informationen bekannt
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 25.06.2013 10:31 Uhr
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In den Fokus gerückt ist die S&K-Gruppe vor einiger Zeit durch eine durchgeführte Großrazzia wegen des Verdachts des Betruges. Die Anleger der verschiedenen Fonds sollen durch den Einsatz eines sog. "Schneeballsystems" getäuscht worden sein. Demnach wurden die von den Anlegern getätigten Einzahlungen nicht in den Fonds angelegt, sondern genutzt, um Ausschüttungen an andere Anleger zu tätigen. Wegen dieses Vorgehens soll es zu einer Schädigung der betroffenen Investoren gekommen sein.
Ein Teil der Fonds der S&K-Gruppe sind geschlossene Immobilienfonds. Anleger sind dadurch in Form einer unternehmerischen Beteiligung an den Geschäften beteiligt. Hieraus ergibt sich für sie die Haftung als Unternehmer, was unter Umständen zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen kann.
Von den Schwierigkeiten der S&K-Gruppe betroffene Anleger sollten sich weiter über den Ermittlungsstand informieren. Möglicherweise müssen sie sich selbst um die Durchsetzung ihrer Ansprüche bemühen. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist, eine schnelle Titulierung der Ansprüche zu erreichen. Dies ist zwingende Voraussetzung um einen Zugriff auf die gesicherten Vermögenswerte zu ermöglichen.
Das Verlustrisiko der Anleger besteht weiterhin. Der Verlust des angelegten Kapitals sollte aber nicht einfach so hingenommen werden. Mit der Hilfe eines im Kapitalmarkrecht tätigen Rechtsanwalts können die betroffenen Anleger ihren Sachverhalt aufklären und etwaige Ansprüche prüfen lassen. Insbesondere kurze Verjährungsfristen können ein sofortiges Handeln notwendig machen.
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