Schifffahrtskrise macht auch vor dem DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory nicht halt
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 20.12.2012 09:03 Uhr
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Der DS-Fonds Nr. 112 Mercury Glory soll 2011 nur 61 % der ursprünglich erwarteten Chartereinnahmen erzielt haben. Unter Umständen könnte es jetzt sogar dazu kommen, dass die Anleger bisher erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen müssen, sollte sich die Lage des Fonds weiter verschlechtern. Sollte es zu einer Insolvenz des Fonds kommen, könnte den Anlegern im schlimmsten Fall sogar ein Totalverlust ihrer Einlagen drohen.
Zahlreiche Anleger sollen oft gar nicht mit der Rückzahlung von Ausschüttungen oder dem Totalverlust ihrer Anlagen rechnen. Dies hat seine Gründe häufig in der mangelnden Aufklärung der Anleger über die Risiken der gewählten Anlagen. Werden Anleger - wie beim DS-Fonds Nr. 112- Kommanditisten einer Kapitalgesellschaft, könnten diese im Falle einer Insolvenz des Fonds ihre Einlagen komplett verlieren oder vom Insolvenzverwalter aufgefordert werden, bereits geleistete Ausschüttungen die von den Gewinnen nicht gedeckt waren, zurückzuzahlen.
Anleger können bei mangelnder Aufklärung über das Totalverlustrisiko oder bei Falschberatung unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen das beratende Institut geltend machen. Besteht ein solcher Schadensersatzanspruch, können die Anleger eventuell sogar die gesamte Einlagesumme zurückerhalten und sich somit weitestgehend schadlos halten.
Die Anleger solcher Schiffsfonds sollten den Verlust ihrer Einlagen nicht tatenlos hinnehmen. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt prüft umfassend und für den Einzelfall, ob eventuell Schadensersatzansprüche der Anleger bestehen.
Wegen der unter Umständen kurzen Verjährungsfristen sollten Anleger sich umgehend durch einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
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