Schlechte Zeiten für Steuersünder
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 03.05.2013 09:21 Uhr
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Grund dafür sei, dass eine Bewährungsstrafe bei derartigen Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe grundsätzlich nicht in Betracht komme. Bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe sei an eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe zu denken.
Nach Ansicht der Richter des Landgerichts habe im konkreten Fall wohl ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vorgelegen. Der BGH stimmte dem zwar grundsätzlich zu, erklärte aber, dass die Strafbemessung des Landgerichts durchgreifende Mängel aufweisen würde. Der BGH hält daher auch in diesem Fall weiterhin an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach eine Bewährungsstrafe bei einer Steuerhinterziehung in einem derartigen Ausmaß nur anzunehmen sei, sofern gewichtige Milderungsgründe zugunsten des Beschuldigten vorliegen würden.
Zu einer Wirtschaftsstraftat kann es schneller und häufiger kommen, als gemeinhin angenommen wird. Um dies vorzubeugen, ist es ratsam, einen im Wirtschaftsrecht und Steuerstrafrecht tätigen Rechtsanwalt heranzuziehen. Ein solcher kann über aktuelle gerichtliche Entscheidungen informieren und einzelfallbezogen strafrechtliche Gutachten erstellen.
Sollte es bereits zu einem Wirtschaftsstrafverfahren gekommen sein, ist es angesichts der hohen juristischen Qualifikationen von Staatsanwaltschaft und Wirtschaftsstrafkammern besonders wichtig, eine Verteidigung durch einen im Wirtschaftsstrafrecht versierten Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Dieser kann das hochkomplexe Strafverfahren in verständlicher Form aufbereiten und prüfen, welche Möglichkeiten und Chancen im Einzelfall bestehen.
Ein Rechtsanwalt kann Betroffenen neben deren Strafverteidigung zugleich strafrechtliche Gutachten erstellen oder hinsichtlich strafrechtlicher Compliance Themen beraten. Ferner kann ein Rechtsanwalt über die höchstrichterliche Rechtsprechung aufklären und das das hochkomplexe Strafverfahren in verständlicher Form vorbereiten, sodass Betroffenen im Hinblick auf das folgende Strafverfahren alle Chancen offen stehen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Hohenzollernring 21-23
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