Stärkere Kontrolle von Bankberatern für größeren Schutz der Anleger
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 07.01.2013 09:03 Uhr
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So sollen in Zukunft fachspezifische, aber auch soziale Kompetenzen wie die Zuverlässigkeit der Bankberater geprüft werden, so dass nur ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Die Anzeige der einzelnen Mitarbeiter und der aufsichtsrelevanten Informationen wird bei der BaFin organisatorisch dadurch umgesetzt, dass diese in einer von der BaFin geführten Datenbank registriert werden. So soll den Finanzinstituten insbesondere aufgezeigt werden, welche hohe Bedeutung der Auswahl ihrer Mitarbeiter zukomme und welche hohe Verantwortung sie dabei zu tragen hätten, heißt es. Durch eine sorgfältigere Auswahl der Mitarbeiter erhöhe sich dann auch der Schutz der Anleger vor einer Falschberatung.
Der Kontrollauftrag der BaFin führe auch dazu, dass diese Verstößen gegen die Anlegerschutzvorschriften mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen begegnen könne. Als mögliche Maßnahmen kommen bei Verstößen Verwarnungen, ein Bußgeldverfahren sowie im schlimmsten Fall auch befristete Beschäftigungsuntersagungen für bestimmte Mitarbeiter eines Institutes in Betracht.
Nachdem in der Vergangenheit aufgrund vermehrter Fehlberatungen ein starker Vertrauensverlust in die Finanzinstitute seitens der Anleger entstanden ist, zielt die neue Vorschrift nun darauf ab, dieses Vertrauen wieder herzustellen.
Sollten Sie selbst auch Opfer einer solchen Falschberatung geworden sein und nicht ausreichend über die Risiken Ihrer Anlage aufgeklärt worden sein, sollten Sie nicht damit zögern, einen im Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt heranzuziehen. Ein solcher kann für Sie herausfinden, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Schadenersatzansprüche zustehen und ob es so Möglichkeiten für Sie gibt, ihr Geld doch noch zu retten.
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