Steueränderungen 2012:Krankheitskosten werden weiterhin nur mit Nachweis anerkannt
Meldung von: GBS-Die PublicityExperten - 04.06.2012 14:05 Uhr
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Bettina M. Rau-Franz
"Grundsätzlich muss eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers vorliegen. Bei besonderen Maßnahmen wie Kuren, psychotherapeutische Behandlungen, medizinische Hilfsmittel, die als Gebrauchsgegenstände anzusehen sind oder wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden ist ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung notwendig. Bei Besuchsfahrten zu einem für längere Zeit in einem Krankenhaus liegenden Ehegatten oder Kind muss eine Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes vorliegen. Das gilt für alle noch offenen Fälle", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.
Beim Kindergeld kommt es durch den Wegfall der Einkommensüberprüfung zum Verzicht auf die Überprüfung der Einkommensgrenze (8.400,00 EUR) bei volljährigen Kindern: Die Erwerbstätigkeit bleibt nur noch bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung eines Kindes außer Betracht. In drei Fällen kann das volljährige Kind jedoch einer schädlichen Erwerbstätigkeit nachgehen: Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung und einem ersten Studium, in einer Übergangszeit (§ 32 Abs. 4 Nr. 2b EStG) oder wenn die Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann(§ 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG). Unschädlich sind eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden, ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis und ein Ein-Euro-Job. (Inkrafttreten: 01.01.2012)

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