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Steuererklärung Deutschland - Richtigstellung eines Steuerirrtums

Meldung von: - - 11.10.2013 16:49 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Einkommensteuererklärung Deutschland - Richtigstellung eines Steuerirrtums (NL/6688583306) Wenn einmal eine Steuererklärung abgegeben wird, muss immer wieder eine Steuererklärung abgegeben werden !

Falsch !

Es wird unterschieden zwischen der Antragsveranlagung und der Pflichtveranlagung !

Arbeitnehmer können rückwirkend für 4 Jahre eine Antragsveranlagung einreichen, d.h. in 2013 noch für die Jahre ab 2009. Eine Berechnung lohnt sich in jedem Fall.

Haben Sie etwa zu viel Lohnsteuer bezahlt?
Zum Beispiel:
* weil Sie nicht während des ganzen Jahres in einem Dienstverhältnis gestanden haben,
* weil für Sie und Ihren Ehegatten jeweils eine Steuerkarte mit der Steuerklasse IV
ausgestellt worden ist,
* weil Sie Aufwendungen haben, die Sie wegen der Antragsgrenze im Ermäßigungsverfahren
nicht geltend machen konnten oder
* weil für Sie anstelle des Kindergeldes der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den
Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Betracht kommen,
dann lassen Sie bitte für das abgelaufene Jahr beim Finanzamt die Veranlagung
zur Einkommensteuer beantragen.

Steuererstattungen von bis zu 1.000,- pro Jahr sind dann keine Seltenheit - lassen Sie sich helfen !

Der deutsche Steuerberater Steffen Reum und sein Team sind die Experten schon seit mehreren Jahren in diesem speziellen Besteuerungsbereich.

www.steuerkanzlei-reum.de

Fragen Sie uns als Steuerexperten, wenn wir auch Ihnen helfen können !
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WIR HELFEN DEUTSCHLANDWEIT !!!

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Seit über 7 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblematiken rund um Deutschland/Österreich und den Finanzämtern zurückgegriffen. In dieser Zeit konnten Steuererstattungen in Millionenhöhe für deutsche Arbeitnehmer erzielt werden durch fachkundige Soforthilfe.

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Firmenkontakt:
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Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
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Telefon: 036961 70933
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Die deutsche Steuerkanzlei Steffen Reum mit Schwerpunkt im nationalen und internationalen Steuerrecht bezüglich Deutschland/Österreich leistet deutschlandweite Soforthilfe !

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