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Steuererklärung für Rentner 2010

Meldung von: Steuerkanzlei Steffen Reum - 12.10.2012 11:30 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2010
Steuererklärung für Rentner 2010
(NL/7999558300) Auswertung der Daten der Rentenbezugsmitteilung (en) nach § 22a Einkommensteuergesetz (EStG)
Die deutschen Finanzämter verschicken Tausende Aufforderungen zur Abgabe von Einkom-mensteuererklärungen 2010 an Rentnerinnen und Rentner in Deutschland.

Mit der Neuregelung zur nachgelagerten Besteuerung von Renten und Pensionen durch das Alterseinkünftegesetz seit dem 1. Januar 2005 müssen viele Rentnerinnen und Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Seit Anfang Oktober 2012 schicken die deutschen Finanzämter vermehrt Aufforderungen zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2010 mit der Überschrift Auswertung der Daten der Rentenbezugsmitteilung (en) nach § 22a Einkommensteuergesetz ( EStG ) an Tausende von Rentnern in Deutschland.

Hierin werden zunächst die Daten der Rentenbezugsmitteilungen für das Kalenderjahr 2010 dem steuerpflichtigen Rentner mitgeteilt.
Weiterhin heißt es: Nach den vorliegenden Daten der Rentenbezugsmitteilung (en) und ggf. weiterreichender Erkenntnisse sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2010 verpflichtet.

Nun wird allen aufgeforderten Rentnerinnen und Rentnern eine Frist von 4 Wochen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung eingeräumt.
Doch das ist noch nicht alles. Im nächsten Abschnitt werden die Aufgeforderten angehalten, zu überprüfen ob sich auch für andere Jahre ab 2005 eine Steuerpflicht ergibt mit der Aufforderung auch für diese Jahre Einkommensteuererklärungen abzugeben. Diese Steuererklärungen sollen zur Vermeidung von Nachteilen unbedingt gemeinsam abgegeben werden.

Meine Empfehlung:

Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, wenden Sie sich unbedingt an einen Steuerberater. Dieser wird nach eingehender Prüfung feststellen können, für welche Jahre Sie auch rückwirkend noch Einkommensteuererklärungen abgeben müssen. Denn: reagieren Sie nicht allumfassend auf diese Aufforderung besteht die Möglichkeit, dass dies von den deutsche Finanzbehörden als Steuerhinterziehung nach § 370 AO gewertet werden kann.
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Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :

- Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
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- Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen nebst Prüfung der Bescheide

Kontakt:
Steuerkanzlei Steffen Reum
Diplom-Wirtschaftsingenieur Steuerberater Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
36456 Barchfeld
Tel.: 036961-70933
Fax: 036961-70934
anfrage@steuererklaerung-fuer-rentner.de
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