Steuersünder machen reinen Tisch - Steuerrecht
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 05.09.2013 10:05 Uhr
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Der Steuerflucht in andere Länder soll nun ein gegenwärtiger Wandel entgegenstehen. Immer mehr Banken wollen sich dadurch absichern, dass sie eine Rückversicherung durch eine Bestätigung ihrer Kunden verlangen, dass die jeweiligen Personen ihre Vermögenswerte oder Kapitalgewinne in dem jeweiligen Wohnsitzland offengelegt haben. Auch die Selbstanzeige scheint sich immer größerer Beliebtheit zu erfreuen. Zahlreiche Steuerpflichtige sollen mit der Angst zu kämpfen haben, seit die Politik damit begonnen habe, Steuerinformationen zu kaufen.
Für eine Person, die Steuern hinterzogen hat, kann die Selbstanzeige die Möglichkeit bieten, straffrei auszugehen. Allerdings ist eine Selbstanzeige ein komplexer Prozess, der nicht überstürzt angegangen werden sollte. Wer dabei Fehler macht, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden und muss mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen. In jedem Falle sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.
Ob eine Selbstanzeige angebracht ist, sollte für jeden Einzelfall geprüft werden. Sollte die Selbstanzeige schließlich angebracht sein, ist schnelles Handeln gefragt. Die Strafanzeige bleibt nämlich oft dann unwirksam, wenn die Straftat bereits entdeckt ist. Ein versierter Rechtsanwalt überprüft, ob im Einzelfall eine Selbstanzeige noch möglich ist. Oftmals kommt eine Selbstanzeige auch in Teilbereichen noch in Betracht. Beispielsweise können für einzelne Jahre oder einzelne Steuertatbestände noch Selbstanzeigen abgegeben werden. Aber auch eine unwirksame Selbstanzeige hat Vorteile, denn sie kann sich im Steuerstrafverfahren strafmildernd auswirken.
Ein Rechtsanwalt hilft dabei einen genauen Überblick über die jeweilige Situation zu erfassen, insbesondere berät dieser, inwieweit eine Aufklärungspflicht gegenüber den Behörden besteht. Umfasst eine Selbstanzeige nämlich nicht alle hinterzogenen Gelder, kann dies deren Wirksamkeit gefährden.
Daneben klärt ein im Steuerrecht tätiger Rechtsanwalt dahingehend auf, ob möglicherweise noch andere Straftatbestände berührt werden. Des Weiteren unterstützt dieser dabei, falls im Einzelfall mit einem disziplinarischen oder berufsrechtlichen Verfahren zu rechnen sein sollte.
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