Tagesmutter werden kann nicht jeder
Meldung von: Veteran-davis - 06.06.2012 09:23 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Wer der Meinung ist, dass man von heute auf morgen als Tagesmutter arbeiten kann, der irrt sich gewaltig. Um dies auch offiziell ausüben zu dürfen, müssen vorher einige Anforderungen erfüllt werden. Neben einer ausreichenden Qualifikation für diese Tätigkeit müssen aber auch die räumlichen und persönlichen Verhältnisse passen. Vor allem aber sollte man Freude daran haben mit Kindern zu arbeiten, man sollte ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein haben und muss flexibel sein. Außerdem ist diese Tätigkeit nichts für Menschen, die ein schwaches Nervenkostüm haben und mit Stress nicht klar kommen.
Wer als anerkannte Tagesmutter arbeiten möchte und dies länger als drei Monate macht und dabei eine wöchentliche Betreuungszeit von 15 Stunden überschreitet, der braucht eine sogenannte Pflegeerlaubnis. Diese muss beim Jugendamt beantragt werden und in dieser Genehmigung wird auch festgelegt, wie viele Kinder maximal betreut werden dürfen. Können alle erforderlichen Bedingungen erfüllt werden, so wird je nach räumlichen Voraussetzungen eine Genehmigung für die Betreuung von bis zu maximal fünf Kindern erlaubt. Doch das ist noch lange nicht alles und für die Beantragung dieser Pflegeerlaubnis werden ein ärztliches Attest für die angehende Tagesmutter benötigt und in vielen Fällen auch eine Schufa-Auskunft. Damit wird sichergestellt, dass auch die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind. Außerdem braucht man noch ein polizeiliches Führungszeugnis von allen im Haushalt lebenden Personen, die volljährig sind.
Seit einigen Jahren sind auch Nachweise vorgeschrieben, dass man eine pädagogische Qualifizierungsmaßnahme gemacht hat und erfolgreich einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder absolviert hat. Gerade die Nachweise für die Qualifikation unterscheiden sich aber je nach Bundesland und sind nicht überall gleich.
Wer als anerkannte Tagesmutter arbeiten möchte und dies länger als drei Monate macht und dabei eine wöchentliche Betreuungszeit von 15 Stunden überschreitet, der braucht eine sogenannte Pflegeerlaubnis. Diese muss beim Jugendamt beantragt werden und in dieser Genehmigung wird auch festgelegt, wie viele Kinder maximal betreut werden dürfen. Können alle erforderlichen Bedingungen erfüllt werden, so wird je nach räumlichen Voraussetzungen eine Genehmigung für die Betreuung von bis zu maximal fünf Kindern erlaubt. Doch das ist noch lange nicht alles und für die Beantragung dieser Pflegeerlaubnis werden ein ärztliches Attest für die angehende Tagesmutter benötigt und in vielen Fällen auch eine Schufa-Auskunft. Damit wird sichergestellt, dass auch die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind. Außerdem braucht man noch ein polizeiliches Führungszeugnis von allen im Haushalt lebenden Personen, die volljährig sind.
Seit einigen Jahren sind auch Nachweise vorgeschrieben, dass man eine pädagogische Qualifizierungsmaßnahme gemacht hat und erfolgreich einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder absolviert hat. Gerade die Nachweise für die Qualifikation unterscheiden sich aber je nach Bundesland und sind nicht überall gleich.

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Arunmozhian Veteran-davis
Hauptstr. 57
45675 Biberwier
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Telefon: +4947855512434

Patricia ist 27 Jahre alt und wohnt mit ihrem Mann und dem zweijährigen Sohn Stefan in Dresden. Ihr Mann arbeitet bei der Bundespolizei im Schichtdienst und da Patricia gerne auch arbeiten würde, hat sie sich als Tagesmutter selbständig gemacht. Patricia berichtet von ihren Erfahrungen aus dem Alltag einer Tagesmutter und hat sehr viel Spaß und Freude an ihrer Tätigkeit.

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