Tanker-Notverkauf bei Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 123 droht - Kapitalmarktrecht
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 11.09.2013 10:57 Uhr
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Allerdings können betroffene Anleger möglicherweise einen Teil ihres investierten Geldes retten, indem sie Schadensersatzforderungen wegen fehlerhafter Anlageberatung rechtlich geltend machen. Denn bei der Vermittlung von Schiffsfonds gibt es strenge Regelungen bezüglich der Aufklärung der potenziellen Anleger. Häufig ist in der Vergangenheit eine umfassende Aufklärung nicht erfolgt.
Ein Bankberater unterliegt der Pflicht, den Anleger über die bestehenden Risiken ihrer Kapitalanlage aufzuklären. Doch in den wenigsten Fällen war dies der Fall. So wurden in vielen Fällen Schiffsfonds als sichere Altersvorsorge angepriesen. Genau das sind sie aber oftmals nicht. Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen mit allen Risiken, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes führen können. Hierüber hätte der Anleger in aller Deutlichkeit aufgeklärt werden müssen.
Darüber hinaus wurden die Anleger von Schiffsfonds in vielen Fällen nicht über die Provisionen, so genannte Kick-Backs, die die Bankberater für die Vermittlung der Kapitalanlage erhielten, aufgeklärt. Auch dies hätte aber nach der aktuellen Rechtsprechung geschehen müssen.
Natürlich muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet. Daher sollten sich geschädigte Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt wenden.
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