Taxi-Krankenfahrten sind mit 7 und nicht mit 19 Prozent umsatzsteuerpflichtig. Ein "Urteil", das Taxigenossenschaften deutschlandweit Mut macht!
Meldung von: Beaufort 8 GmbH - 18.03.2013 10:46 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Taxigenossenschaften können aufatmen: 7 statt 19 Prozent Umsatzsteuer. ©iStockphoto.com/Vetta-Foto
Auf Taxifahrten im Nahverkehr sind 7 Prozent Umsatzsteuer zu entrichten. Das gilt auch für Fahrten, die durch eine Genossenschaft, also einen Zusammenschluss aus Taxiunternehmen abgewickelt werden. Das Finanzamt Löbau sah den Sachverhalt allerdings aufgrund einer übergeordneten Steuerrichtlinie anders. Die Behörde wollte 19 Prozent der Umsatzsteuer einbehalten. Für die Taxigenossenschaft in Zittau war diese Nachricht eine Hiobsbotschaft. Ende des Jahres 2012 hätte die Genossenschaft rund 80.000 Euro weniger Einnahmen gehabt. "Das ist für uns ein Ding der Unmöglichkeit. Wir hätten die Taxiunternehmer nicht auszahlen können, wenn tatsächlich die Differenz von 12 Prozent zu entrichten gewesen wäre", kommentiert der Vorstand der Taxigenossenschaft, Gottfried Brendler, erleichtert das Urteil.
Es bleibt eine Taxifahrt im Nahverkehr und damit bei 7 Prozent Umsatzsteuer
Vertreten durch die Connex Steuer- und Wirtschaftsberatung Niederlassung Zittau bekommt die Taxigenossenschaft eine schnelle Rechtsprechung: Die Beförderung findet im Nahbereich statt und ist mit 7 Prozent und nicht etwa mit 19 Prozent zu besteuern. Das Modell der Genossenschaft ist eine effiziente und unbürokratische Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen gesetzlicher Krankenkasse und Taxigenossenschaften. Das vereinfacht die Abrechnung, denn die Genossenschaft bekommt einen Betrag, der dann aufgeteilt wird. Die gesetzliche Versicherung spart Kosten, da Sonderkonditionen ausgehandelt werden. Für den Patienten ist die Abwicklung und der Transport einfach und unkompliziert, denn es gibt nur einen Ansprechpartner, der ihn sicher zum Ziel bringt.
Mut zur Durchsetzung des Rechts für Taxigenossenschaften in Deutschland
Der Experte in Sachen Steuer- und Wirtschaftsrecht, Detlef Bischoff, Geschäftsführer von Connex , ermutigt zur Durchsetzung der Interessen: "Der Fall könnte Schule in ganz Deutschland machen. Die Finanzämter sind durch die Verwaltungsauffassung bzw. die Steuerrichtlinien gebunden und müssen somit die 19 Prozent abrechnen. Es bleibt den Taxigenossenschaften also nur die Klage, allerdings mit guten Aussichten."
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