Testamentarischer Ersatzerbe kein Nacherbe - Erbrecht
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 24.09.2013 10:21 Uhr
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Auch dem Begriff des Ersatzerben soll eine solche Anordnung nicht zu entnehmen sein. Bei der Bestimmung eines Ersatzerben handele es sich lediglich um einen Austausch der erbberechtigten Personen.
Das OLG hatte einen Fall zu entscheiden, in dem eine 1991 verstorbene Erblasserin vier Kinder hinterlassen hatte. Im Jahr 1985 hatte die Erblasserin ein eigenhändiges Testament verfasst, mit dem der 1952 geborene Sohn ihr alleiniger Erbe werden sollte. Für den Fall seines kinderlosen Versterbens hatte die Erblasserin ihren 1958 geborenen Sohn zum Ersatzerben bestimmt. Nachdem der ältere Sohn 2012 kinderlos verstarb, hat der überlebende jüngere Sohn einen Erbschein beantragt, der ihn als Alleinerben seiner Mutter ausweist. Das OLG hat den Antrag zurückgewiesen.
Erben und Vererben sind mehr als rein juristische Angelegenheiten. Neben rechtlichen Fragen zum Erbrecht geht es beim Erben fast immer um Emotionen und familieninterne Befindlichkeiten.
Das deutsche Erbrecht ist durchdacht, aber nicht für Laien gemacht. Trotzdem setzen viele Erblasser ihr Testament ohne professionelle Hilfe auf. Die Folgen: ein unwirksames Testament und Streit unter den Erben. Ein im Erbrecht tätiger Anwalt kann dem vorbeugen. Wenn Erblasser den Nachlass mit Hilfe eines Rechtsanwalts ordnen, können diese sicher sein, dass die Erben den letzten Willen respektieren.
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