Interessante Artikel

3D-gedruckte Autodarts Kamerahalter für alle gängigen Dartboard-Lichtringe

 

Interessante Links

301 Moved Permanently

301 Moved Permanently


nginx


 

Toplisten

» Domainwert
» Pagerank
» Backlinks
» Alexa Rank
» Eurowert

 

Letzte Domainbewertungen

»  wew.lets-swing.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 59,22 €
wew.lets-swing.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 91,94 €
www.gymx9.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.com
DomWert: 16,81 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.gymx9.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.x9nrg.com
DomWert: 16,78 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.x9nrg.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.damenglanz.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 82,75 €
www.damenglanz.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.metafreak.io
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 20,94 €
www.metafreak.io - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.berliner-buchdruck.de
DomWert: 18,02 / 100 Pkt. - 80,02 €
www.berliner-buchdruck.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  shop.ai
DomWert: 17,36 / 100 Pkt. - 30,62 €
shop.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.lern.ai
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 24,13 €
www.lern.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.photovoltaik-aurich.d...
DomWert: 17,22 / 100 Pkt. - 73,52 €
www.photovoltaik-aurich.d... - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage

 

Haftungsausschluss

Die auf Domainwert24.de veröffentlichten Meldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an Domainwert24.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Transmortale Vollmacht erlischt wohl bei Alleinerbenstellung

Meldung von: GRP Rainer LLP - 25.04.2013 09:51 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Transmortale Vollmacht erlischt wohl bei Alleinerbenstellung
Transmortale Vollmacht erlischt wohl bei Alleinerbenstellung
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Erbrecht.html Eine transmortale Vollmacht, welche seitens des Erblassers erteilt wurde, soll jedenfalls in Grundbuchsachen erlöschen, sofern der Bevollmächtigte Alleinerbe sei.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschied mit Beschluss vom 10.01.2013 (Az.: 15 W 79/12), dass eine transmortale Vollmacht, welche seitens des Erblassers erlassen wurde, wohl erlischt sofern der Bevollmächtigte Alleinerben sei.

In dem von dem OLG zu entscheidenden Fall soll eine beantragte Eigentumsumschreibung eines Ehemanns der Erblasserin anscheinend von dem Grundbuchamt abgelehnt worden sein. Vor ihrem Tod soll die verstorbene Ehefrau ihrem Ehemann eine notarielle Generalvollmacht erteilt haben. Diese sollte über ihrem Tod hinaus gültig gewesen sein. Daher soll es sich um eine transmortale Vollmacht gehandelt haben. Der Ehemann wollte nach dem Tod der Ehefrau ein Grundstück an den Cousin seiner Ehefrau verschenken und auflassen. Das privatschriftliche Testament, in welchem der Ehemann als Erbe ausgewiesen war, genügte nach Ansicht des OLG aber anscheinend nicht den Anforderungen der Grundbuchordnung.

In der Folge legte der Ehemann eine Grundbuchbeschwerde ein. Diese soll allerdings erfolglos geblieben sein. Das OLG soll in seiner Begründung dargelegt haben, dass der zu erbringende Nachweis, seitens des Ehemanns, den konkreten Anforderungen der Grundbuchordnung entsprechen müsse. Der von dem Ehemann erbrachte Nachweis soll diesen Anforderungen allerdings nicht gerecht geworden sein.

Ferner könne sich der Ehemann wohl nicht auf die erteilte Vollmacht berufen. Nach den Vorschriften bezüglich der Stellvertretung dürfen Vollmachtgeber und Bevollmächtigter wohl nicht identisch sein. Weiterhin soll das OLG seine Auffassung mit dem Umstand begründet haben, dass eine Vollmacht erlischt, sofern der Bevollmächtigte Alleinerbe sei. Deshalb sei eine Durchführung einer Eigentumsumschreibung wohl nur möglich, wenn der Ehemann seine Erbenstellung mit einem Erbschein nachweisen könne. Eine letztwillige Verfügung, welche öffentlich beglaubigt wurde, konnte er aber anscheinend nicht vorlegen. Denn nur eine solche könne wohl den Anforderungen der Grundbuchordnung entsprechen.

Erben und Vererben kann möglicherweise zu familieninternen Streitigkeiten führen. Im Zweifelsfall kann ein im Erbrecht tätiger Rechtsanwalt bei aufkommenden Streitigkeiten helfen.

http://www.grprainer.com/Erbrecht.html

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: info@grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Homepage: http://www.grprainer.com


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com


» © 2025 by Domainwert24.de. Alle Rechte vorbehalten. «
» pd Domainbewertung V2.1.6 © 2011-2025 by pd81.net - PHP Scripte. «