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U.S. CET Corporation informiert - Insolvenz einer US-Corporation

Meldung von: U.S. CET Corporation - 31.05.2013 22:51 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

U.S. CET Corporation informiert - Insolvenz einer US-Corporation
unbenannt
Bei einer Corporation handelt es sich um ein US Unternehmen, deshalb gilt im Insolvenzfalle in erster Linie das amerikanische Recht. Das Insolvenzrecht unterliegt in den USA ausschließlich der Bundesgesetzgebung. Wenn ein Unternehmen in Insolvenz verfällt, wenn also die Summe seiner Verbindlichkeiten die Summe seiner Werte übersteigt, so hat das Unternehmen diese Tatsache nach dem Insolvenzrecht der USA dem Bundesinsolvenzgericht (federal bankruptcy court) zu melden. Das US-amerikanische Insolvenzrecht ist in dem derzeit geltenden Bankruptcy Code von 1978 geregelt.
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stehen allgemein zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Entweder stellt der Schuldner selbst einen Antrag, wodurch ein voluntary case begründet wird oder dessen Gläubiger, was einen involuntary case zur Folge hat. Eine Insolvenzantragspflicht, wie sie im deutschen Recht nach § 64 GmbHG bekannt ist, kennt das amerikanische Recht nicht. Hier können nur besondere Umstände im Einzelfall dazu führen, dass das Management aufgrund seiner allgemeinen Treuepflicht (fiduciary duty) gegenüber Gläubigern und Anteilsinhabern dazu verpflichtet ist, die Eröffnung eines Verfahrens zu beantragen.

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Firmenkontakt:
U.S. CET Corporation
Patrick Venzke
2272 Airport Rd. S. | Suite 210
34112 Naples, Florida
E-Mail: patrick.venzke@uscet.com
Telefon: +1(888)406-0914
Homepage: http://uscet.com


Firmenbeschreibung:
Die US CET Corporation ist ein internationaler Dienstleister der sich seit 2007 u.a. auf die Firmengründung USA sowie den Aufbau einer Geschäfts-repräsentanz in den USA, insbesondere im US-Bundesstaat Florida spezialisiert hat.

Im Rahmen des Aufbaues einer Geschäftsrepräsentanz in den USA ermöglichen wir es international orientierten Kunden/Unternehmen mit überschaubarem Zeit- und Geldaufwand auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen, ohne ein Büro mit eigenem Personal einrichten zu müssen.

Bildrechte: MYUSCORP

Pressekontakt:
U.S. CET Corporation
Leonhard W.J. Becker
P.O. Box 8865
34101 Naples, FL (USA)
E-Mail: pressestelle@uscet.com
Telefon: +1 239 300-0348
Homepage: http://uscet.com/presse.php


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