U.S. CET Corporation informiert - Insolvenz einer US-Corporation
Meldung von: U.S. CET Corporation - 31.05.2013 22:51 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stehen allgemein zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Entweder stellt der Schuldner selbst einen Antrag, wodurch ein voluntary case begründet wird oder dessen Gläubiger, was einen involuntary case zur Folge hat. Eine Insolvenzantragspflicht, wie sie im deutschen Recht nach § 64 GmbHG bekannt ist, kennt das amerikanische Recht nicht. Hier können nur besondere Umstände im Einzelfall dazu führen, dass das Management aufgrund seiner allgemeinen Treuepflicht (fiduciary duty) gegenüber Gläubigern und Anteilsinhabern dazu verpflichtet ist, die Eröffnung eines Verfahrens zu beantragen.
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U.S. CET Corporation
Patrick Venzke
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Homepage: http://uscet.com

Die US CET Corporation ist ein internationaler Dienstleister der sich seit 2007 u.a. auf die Firmengründung USA sowie den Aufbau einer Geschäfts-repräsentanz in den USA, insbesondere im US-Bundesstaat Florida spezialisiert hat.
Im Rahmen des Aufbaues einer Geschäftsrepräsentanz in den USA ermöglichen wir es international orientierten Kunden/Unternehmen mit überschaubarem Zeit- und Geldaufwand auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen, ohne ein Büro mit eigenem Personal einrichten zu müssen.
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U.S. CET Corporation
Leonhard W.J. Becker
P.O. Box 8865
34101 Naples, FL (USA)
E-Mail: pressestelle@uscet.com
Telefon: +1 239 300-0348
Homepage: http://uscet.com/presse.php