Unwetterschäden: Was decken Versicherungen ab?
Meldung von: az online marketing - 03.06.2013 14:31 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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BVK Düsseldorf
Haus und Garten
Gewitterböen erreichen häufig Windstärke 8 und mehr, was Sturm bedeutet. Dann sind für Häuserschäden die Gebäude-, und bei Wohnungen die Hausratversicherungen für den Schadenersatz zuständig. Brandschäden sind in der Gebäudeversicherung oder bei Mietern in der Hausratversicherung abgesichert. Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag ersetzt in der Regel die eigene Hausratversicherung. Ein genauer Blick in die Vertragsunterlagen gibt konkrete Auskunft, ob auch zusätzlich noch zertrümmerte Fenster- und Glasscheiben erneuert werden. Für Hochwasserschäden, beispielsweise verursacht durch einen Rückstau aus der überforderten Kanalisation, kommt nur eine Elementarschadenversicherung auf, die in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden kann. "Die Elementarschadenversicherung deckt auch Schäden von Erdrutschen, Erdsenkungen und sogar von Erdbeben ab", informiert Klaus-Dieter Spauszus. Wer beim Umfang seines Versicherungsschutzes unsicher ist, sollte sich von einem Versicherungsvermittler weiterhelfen lassen.
Dächer inspizieren
Hauseigentümer, die dem ersten Anschein nach glimpflich davongekommen sind, sollten jetzt ihr Hausdach mustern. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Gewitterschäden, die vom Dachdecker - und auf Kosten der Gebäudeversicherung - gerichtet werden sollten. Ein Fernglas leistet da gute Dienste und ist wesentlich ungefährlicher als eine eigene Inspektion auf dem Dach. Übrigens können auch Schäden an getragener Kleidung (z.B. durch Sturz in der Gewitterbö) von der Hausratversicherung übernommen werden. Das oberste Gebot für Geschädigte ist jetzt nach Klaus-Dieter Spauszus: "Alle Schäden melden, möglichst mit Fotos dokumentieren und dann den betreuenden Versicherungskaufleuten die Geldbeschaffung überlassen. Denn ob zum Beispiel abgerissene Antennen und andere Außenanlagen wie Markisen etc. mitversichert sind, können sie meist schneller feststellen als ein Geschädigter.

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Klaus-Dieter Spauszus
Werstener Dorfstraße 85
40591 Düsseldorf
E-Mail: service@klaus-spauszus.de
Telefon: 0211-727577
Homepage: http://duesseldorf.bvk.de/

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.
Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de

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