Unzulässigkeit sachgrundloser Befristung auch bei länger als drei Jahre zurückliegender Befristung - Arbeitsrecht
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 15.10.2013 11:44 Uhr
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Damit weicht das LAG von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ab. Das LAG war der Auffassung das BAG habe mit seiner bisherigen Rechtsprechung insbesondere die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung überschritten. Das LAG hat die Revision zugelassen.
Bei einem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Der Arbeitsvertrag verkörpert die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses und kann in seiner Gestaltung unter Berücksichtigung gesetzlicher oder betrieblicher Vorgaben variieren. Beinhaltet der Arbeitsvertrag Klauseln, die nicht dem gesetzlichen Mindestmaß entsprechen, kann dies die Nichtigkeit des Vertrags zur Folge haben.
Im Rahmen eines Arbeitsvertrages können sowohl Hauptpflichten als auch Nebenpflichten des Arbeitnehmers geregelt sein. Obwohl generell für beide Parteien die Möglichkeit einer Verhandlung bezüglich des Vertragsinhalts besteht, wird häufig der Vertragsinhalt vom Arbeitgeber vorgegeben. Dies gilt auch für eine Befristung des Arbeitsvertrages.
Bei einem Arbeitsvertrag können sich deshalb schnell rechtliche Konflikte ergeben. Gerade die Geltendmachung etwaiger Ansprüche kann sich als schwierig erweisen. Beim Arbeitsvertrag kommt es auf die Details an. Ein im Arbeitsrecht versierter Rechtsanwalt erstellt wasserdichte Arbeitsverträge. Mit Sinn für wirtschaftliche Lösungen und das juristische Detail prüft dieser auch bereits vorhandene Arbeitsverträge.
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