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Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 30.09.2012 15:05 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Es sei von einem übereinstimmend verfolgten Vertragszweck und den Bedürfnissen der Vertragspartner auszugehen, wenn es an einer ausdrücklichen Regelung fehle. Außerdem sei zu hinterfragen, ob die Einräumung von weiter reichenden Nutzungsrechten zur Erfüllung des Vertragszweckes überhaupt erforderlich sei.
Durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts wurde somit klargestellt, dass Urheberrechte soweit wie möglich beim Urheber verbleiben sollen. Eine Ausnahme solle jedoch dann gelten, wenn eine ausdrückliche, abweichende Regelung bezüglich der Übertragung von Nutzungsrechten existiert.
Sollte es bereits zu einer Urheberrechtsverletzung gekommen sein, sollte ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche unterstützen.
Ein Rechtsanwalt kann Ihnen außerdem bei der Sicherung Ihrer Rechte behilflich sein, um Sie so vor einem Missbrauch von Urheberrechten zu schützen. So können Sie Rechtsstreitigkeiten teilweise vorbeugen und Ihre Urheberrechte bestens vor Missbrauch schützen. Ansprüche gegen etwaige Schädiger können so zügig durchgesetzt werden.
Damit Sie sich nicht versehentlich gegenüber dem Urheber eines Werkes schadenersatzpflichtig machen, sollte ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt bereits frühzeitig bestehende Urheberrechte und Lizenzen überprüfen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen auch diesbezüglich eine umfassende Rechtsberatung bieten.
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Hohenzollernring 21-23
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