Verfassungswidrigkeit des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes möglich
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 12.02.2013 09:28 Uhr
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Die gerügten Verfassungsverstöße sollen bereits für sich alleine, aber auch kumuliert zu einer das ganze Gesetz bestreffenden verfassungswidrigen Fehlbesteuerung führen. Dadurch sollen die Steuerpflichtigen, die die Vergünstigungen nicht beanspruchen können, in ihrem Recht auf eine gleichmäßige und der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen entsprechende Besteuerung verletzt werden.
Schon der Beschluss des BFH soll deutliche Hinweise enthalten, dass dieser das neue ErbStG für verfassungswidrig hält. Deshalb könnten Betroffene unter Umständen von einer positiven Entscheidung profitieren. Im Hinblick darauf und im Hinblick auf eine endgültige Entscheidung könnte es für Betroffene ratsam sein, in entsprechenden Fällen gegen einen etwaigen Erbschafts- oder Schenkungssteuerbescheid Einspruch erheben unter Hinweis auf das laufende Verfahren.
Die Erbschaftssteuer ist komplex, sie unterliegt einem ständigen Wandel und kann von einem Laien kaum durchdrungen werden. Deshalb sollten Betroffene sich von einem im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen beraten lassen. Dieser kann für Sie Einspruch gegen einen Erbschafts- oder Schenkungssteuerbescheid erheben und diesen damit im Hinblick auf das laufende Verfahren offen halten. Betroffene sollten sich auch im Hinblick darauf durch einen im Erbrecht versierten Rechtsanwalt beraten lassen.
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