Vertragsklausel mit "Bearbeitungsentgelt" für Darlehensgewährung möglicherweise unwirksam
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 04.07.2013 10:52 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Das LG hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Kläger über das Internet einen Online-Kreditvertrag abgeschlossen hatten. In der Vertragsmaske der Beklagten war ein vorgefertigter Abschnitt zu finden, in dem geregelt wurde, dass für die Überlassung des Kapitals ein "Bearbeitungsentgelt" zu zahlen sei.
Das LG soll in seiner Entscheidung ausgeführt haben, dass es für die Beurteilung, ob in der Klausel allgemeine Geschäftsbedingungen gesehen werden könnten, unerheblich sei, dass sich der Betrag oder die Berechnungsweise des "Bearbeitungsentgeltes" nicht unmittelbar aus der Klausel ergebe. Dies soll bereits deshalb gelten, weil der Kunde auf das von der Beklagten pauschal berechnete Entgelt jedenfalls keinen Einfluss gehabt haben soll.
Eine solche Vereinbarung eines "Bearbeitungsentgeltes" für die Kapitalüberlassung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen könne dann unter Umständen ein unzulässiges zusätzliches Entgelt für die Erfüllung vertraglicher Pflichten durch die Bank darstellen. Eine solche Klausel könne den Verbraucher unter Umständen unangemessen benachteiligen. Die Bearbeitung und Auszahlung eines Darlehensbetrages durch die Bank an den Kunden erfolge in der Regel im eigenen Interesse der Bank.
Banken sind Unternehmer, der Bankkunde im Normalfall ein Laie. Deshalb bietet ein im Bankrecht versierter Rechtsanwalt Bankkunden Flankenschutz. Dieser prüft Verträge, findet Lücken in Vertragsklauseln und stärkt Bankkunden im Geschäftsverkehr mit Banken den Rücken.
Ob Darlehen, Kontokorrent, Beratungshaftung oder Vermögensverwaltung, ein im Bankrecht tätiger Rechtsanwalt berät Bankkunden umfassend im Bankrecht und vertritt diese vor Gericht.
http://www.grprainer.com/Bankrecht.html
Firmenkontakt:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Firmenbeschreibung:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Pressekontakt:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
